Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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c. zu St. Georgen bei Baireuth oder Bamberg für den 
Ober= und Untermainkreis; endlich 
d. zu Frankenthal für den Rheinkreis. 
III. Die künftigen Kreis-Heil aanstalten sollen zwar für 
den clinischen Unterricht benützt, jedoch damit nicht 
der Zweck der Heilung gefährdet sei, nicht nach Art der 
medicinischen und chirurgischen Cliniken, jedem 
Studierenden geöffnet; sondern vielmehr nur solchen zu- 
gänglich gemacht werden, welche nach vollendetem medicinischen 
Studium auch dem speciellen Studium der Psychiatrik sich zu 
widmen gedenkend, zu dem Ende nach geeignet erprobter Reife 
einige Zeit in der Anstalt zu verbleiben wünschen. Auch diese 
Individuen sollen übrigens erst dann in nähere ärztliche Be- 
rührung mit den heilbaren Irren treten dürfen, wenn sie den- 
selben durch den allgemeinen Umgang gehörig bekannt und be- 
freundet worden sind. 
Durch diese, den erforderlichen ökonomischen Rücksichten 
eben so sehr, als dem Zweck und dem Wesen der Irrenanstalten 
entsprechenden Bestimmungen, haben Seine Majestät der 
König die Principien festgestellt, welche fortan bei den die 
Ausführung der Kreis-Irrenanstalten normirenden Verfügungen 
zur Grundlage und zum Richtmaß dienen sollen. 
Es versteht sich übrigens von selbst, daß durch die Errich- 
tung der Kreis-Irrenanstalten dem Fortbestande der bereits 
vorhandenen Local= oder Bezirks-Irrenanstalten bei gehöriger 
Einrichtung und Dotation derselben nicht zu nahe ge- 
treten werden soll. 
München, den 18. Mai 1835. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 29,944. S. 103. 
Entschließung der kgl. Regierung von Mittelfranken vom 21. Juli 
1846, die Satzungen der Kreis-Irrenanstalt Erlangen betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Im Vollzuge der k. Ministerial-Entschließung vom 4. Juni 
heurigen Jahres, hat die kgl. Regierung die von dem k. Ober- 
arzte Dr. Solbrig entworfenen Statuten der Kreis-Irren-
	        
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