Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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sprünglich und angebornen, sondern auch die während der Ent- 
wicklung der geiftigen und körperlichen Fähigkeit und Kräfte von 
der Kindheit an bis zum Ausbruche der Krankheit, durch äußere 
Umstände erzeugten Dispositionen sorgfältig zu erforschen und 
aufzuführen und zwar: · 
J. in Rücksicht des Geistes 
a) aus den früheren Jahren her: 
erbliche Anlagen, Temperament, hervorstehende Aeußerungen des 
Vorstellungs= und Begehrungs-Vermögens, Geistescultur, Ver- 
nachlässigung, Ueberspannung derselben, Verbildung durch Lec- 
türe, Schauspiele, Beispiele, harte Behandlung u. s. w. 
b) aus den Jahren des erwachsenen Alters: 
das Verhältniß der Seelenvermögen gegen einander, der Cha- 
rakter, hervorstehender Hang zu gewissen Beschäftigungen und 
Genüssen, gewisse Liebhabereien, vorzügliche Uebung oder über- 
mäßige Anstrengung einzelner Kräfte des Gemüths, Zerstreuungen, 
Benehmen, Arbeitsamkeit, Umgang u. s. w. 
II. in Rücksicht des Körpers 
a) aus den Kinderjahren her: 
Verletzung bei der Geburt oder nachher, besonders Kopfver- 
letzungen, Mißhandlungen, übermäßige Anstrengungen zu harten 
Arbeiten, Entwicklung der Zähne und der Mannbarkeit, Abnor- 
mitäten in diesen Naturgeschäften, Kinderkrankheiten, besonders 
Versetzungen von Ausschlägen, Entkräftungen durch unnatürliche 
Laster, phhsische Erziehung überhaupt; 
b) aus den Jahren des erwachsenen Alters: 
Krankheiten aller Art, besonders solche, wobei der Kopf vor- 
züglich gelitten hat, oder durch welche die Geistesfunctionen leicht 
gestört werden können, als Kopfverletzungen, schnell geheilte Aus- 
schläge und Geschwüre, versetzte Gicht, Hämorrhoiden, Würmer, 
Entkräftung durch Verlust von Säften, durch Ausschweifungen 
im Trunke, in der Wollust, Schwangerschaften, Kindbetten, 
Säugen, Fehler der monatlichen Epeche u. s. w. In Rücksicht 
der äußern Veranlassungen ist einestheils auf die allgemeinen 
Einflüsse der äußern Natur, z. B. Beschaffenheit der Luft und 
des Wassers in dem Wohnorte des Kranken, die Lage und Be- 
schaffenheit der Wohnung, die Art der Beköstigung, Kleidung, 
andern Theils aber und insbesondere auf die Beschäftigung, 
Gewerbe, Lebensart und Ordnung, Diät, die besonderen Ver-
	        
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