Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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hältnisse des Kranken, eheliche, häusliche (angenehme oder unan- 
genehme) Verhältnisse, ökonomische Lage, erlebte Unglücksfälle, 
häusliches Unglück, verfehlte Lebensbestimmung, in den Körper 
gekommene Gifte besonders betäubender Art, Mißbrauch gewisser 
Heilmittel, des Aderlassens, Purgirens oder der geistigen Ge- 
tränke u s. w. zu sehen. 
8) Welche Mittel, sowohl pharmaceutische als moralische, 
gleich beim Ausbruche und späterhin im Verlaufe der Krank- 
heit. angewenret. worden seien; wie lange und unter welchen Be- 
dingungen eine bestimmte Heilmethode fortgesetzt, welche Bändi- 
gungsmittel angewendet worden seien und wie der Kranke von 
seinen Verwandten oder im Verwahrsam von seinen Wächtern 
behandelt worden sei. 
Man vertraut zu dem Pflichtgefühl und der Menschenliebe. 
der, treffenden Aerzte. und Polizeibeamten, daß sie sich die Be- 
obachtung, dieser Vorschriften, welche die Behandlung der in die 
Irrenanstalt. abzusendenden Unglücklichen sicherer und, richtiger 
machen und bie Heilung erleichtern sollen, eifrigst angelegen sein 
lassen werden. 
Ansbach, den 25. April 1831. 
Kgl. Regierung des Rezatkreises, Kammer des Innern. 
II. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da es zur zweckmäßigen Behandlung der in die Irren- 
anstalt zu Schwabach aufgenommenen Individuen nothwendig 
ist, daß der Irrenarzt über die früheren Verhältnisse derselben 
in pathologischer und psychologischer Rücksicht möglichst genaue 
Kenutuß erhalle, so wird andurch sämmtlichen Gerichtsstellen 
zur Pflicht gemacht, außer dem förmlichen gerichtlichen Erkennt- 
nisse über die Wahnsinnigkeits-Erklärung, auch eine offizielle, 
von dem Landgerichtsarzte oder demjenigen Arzte, welcher ein 
solches Individuum vorher behandelt hat, aufgesetzte umständliche 
Krankheitsgeschichte mit Angabe des muthmaßlichen Grundes 
der Krankheit, der bisherigen Behandlung und der gebrauchten 
Mittel an die Irrenhausverwaltung bei der Ablieferung des 
Irren mit einzusenden. 
Ansbach, den 27. Mai 1811. 
Kgl General-CommissariatdesRezatkreises.
	        
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