II. Geistige Bewegungen und kirchliche Kämpie. 193
auseinander. Die Erregung in den Rheinlanden wuchs. Alle
Katholiken Deutschlands sympathisierten mit ihnen, besonders
demonstrativ der bayrische Hof. Von München aus verherrlichte
Görres Droste als einen neuen Athanasius und schmähte Preußens
Beharren und sich Verstocken im Unrecht, das, nach allen Seiten
nach sophistischer Beschönigung greifend, die schuldige Genugthuung
weigere und dadurch das verletzte Rechtsgefühl immer
aufs neue reize und verletze; höhnte über die „rohen und ungeschlachten
Ausbrüche des starren Knochenmannes“, dem man
zu viel Ehre anthue, wenn man ihn einen Geist nenne; den
Ungeist, das böse Gespenst, das im preußischen Staate umgehe
und Unheil anrichte, zur Gewalt, zum Niedertreten alter Rechtsansprüche,
zur Beseitigung aller Konkordate auffordere und
sich dabei als vernünftig, freisinnig und versöhnlich rühme.
Wie wenig aber begriff man auf evangelischer Seite die Bedeutung
des Kölner Kirchenstreites für die Zukunft des modernen
Staates und der modernen Kultur! Eigentlich allein Karl
Gutzkow vertrat diese großen Gesichtspunkte: mit stürmischer
Beredsamkeit bekämpfte er Görres in der Flugschrift „Die
rote Mütze und die Kapuze“ (1838). Weniger dem Geist des
Protestantismus und der norddeutschen Eigentümlichkeit gelte
jener Angriff als allen den durch schwere historische Geburten
gezeitigten Resultaten der Gewissens-, Denk= und Redefreiheit,
der bürgerlichen Rechtsgleichstellung, staatsrechtlichen Verpflichtungen
und Gewährleistungen, der Wissenschaft, der Kunst und
der Litteratur. 6
Solche Gesichtspunkte waren der Regierung freilich fremd,
zumal die Rücksicht auf einen baldigen Thronwechsel manchem
Zurückhaltung auferlegte. Machte der Kronprinz doch kein Hehl
daraus, daß er das Geschehene mißbillige. So hatte die Kurie
gewonnenes Spiel. Nach Drostes billigen Lorbeeren lüstern,
sagten sich auch die Bischöfe von Münster und Paderborn von
der Vereinbarung wegen der gemischten Ehen los. Erzüischof
Dunin von Posen verbot seinem Klerus in einem Hirtenbrief
die Einsegnung von solchen ohne das Versprechen katholischer
Kindererziehung und bedrohte die Geistlichen, die denselben dem
Verbot der Regierung gemäß von der Kanzel zu verlesen sich
Prutz, Preußische Geschichte. IV. 13