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ohnehin nur im Allgemeinen erwähnten Momente in den ein-
zelnen Abtheilungen des Berichtes zu behandeln.
Uebrigens sollen fortan die hier vorgeschriebenen Jahres-
berichte von sämmtlichen Irrenanstalten des Landes und zwar
regelmäßig in den ersten Monaten nach Ablauf des Etatsjahres
erstattet und bis zum Schlufse des Kalenderjahres dem unter-
zeichneten Staatsministerium in Vorlage gebracht werden.
München, den 29. Februar 1856.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
Graf v. Reigersberg.
Bemerkung. Die der vorstehenden Ministerial-Entschließung
beigegebenen Tabellen sind hier füglich weggeblieben.
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Nr. 17,664. 56n 118.
Ministerial-Entschließung vom 11. September 1856, die Jahres-
berichte der Irrenanstalten betr.
Staatsministerium des Innern.
Auf die mit Bericht vom 1. ds. Mts. vorgelegte Anfrage
der Irrenhaus-Verwaltung zu Irrsee: ob in der Rubrik „Inventar“"
der Irrenhaus-Jahresberichts-Tabelle Nr. IV b. alle Inventars-
Anschaffungen ohne Ausnahme, sohin auch die für Bureau,
Kultus, Medizinalzwecke, Beleuchtung, Fournituren, Wäsche,
Garten= und Oekonomie-Betrieb, vorgetragen werden sollen,
oder nur diejenigen Anschaffungen, welche nicht schon unter den
bezeichneten besonderen Rubriken erscheinen? — wird Folgendes
eröffnet:
Dem unterzeichneten Staatsministerium liegt daran, all-
jährlich durch eine gedrängte Uebersicht Kenntniß davon zu er-
langen, welche Ausgaben in den Irrenanstalten gemacht werden:
für Schreibmaterialien und ähnlichen Bureaubedarf, für Her-
stellung einer Anstaltsbibliothek, für gottesdienstliche Feierlich-
keiten und Unterricht der Irren, für Arzneistoffe, für bleibendes
Hausmobiliar, für Oel-, Talg= und anderes Licht, für Betten,
Matrazen und sonstiges Lagermaterial, für Leib-, Tisch= und
Bettwäsche, für Sämereien, Dünger und ähnliches im Garten-
und Oekonomiebetrieb alljährlich aufgezehrtes Material.
Die Bureau= und Bibliotheks-, die Kirchen-, Schul= und
Apotheken-Einrichtung an Menbeln, Ornamenten, Instrumenten,