Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

272 
die Leuchter und Lampen, die Schaufeln, Karren, Hacken ꝛc. und 
ähnliche Gegenstände gehören nicht unter die besondern Rubriken: 
Bureau, Kultus ꝛc., sondern als bleibende Betriebsmittel der 
Anstalt in die Rubrik „Inventar“, soweit nicht für den Auf— 
wand auf solche bleibende Betriebsmittel die besonderen Rubriken: 
Fournituren und Waschergänzung nach den oben gegebenen 
Directiven eröffnet und zu benützen sind. 
Hiernach wird die entsprechende Herstellung der Jahres- 
berichtstabelle Nr. IVb. einer Schwierigkeit nicht unterliegen. 
Dagegen, daß auch der Etat, dann die Rechnung der Irren- 
anstalt mit den Jahresberichtstabellen in möglichste Ueberein- 
stimmung gesetzt werde, besteht durchaus kein Bedenken, und er- 
scheint solches vielmehr wegen Vereinfachung des Geschäftsganges 
und Sicherung einer leichteren Uebersicht als wünschenswerth. 
Hiernach hat die kgl. Regierung das Weitere zu verfügen 
und die Beilagen des Berichtes vom 1. d. M. zurückzuempfangen. 
München, den 11. September 1856. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
Dr. von Aschenbrenner. 
Nr. 22,971. §&. 119. 
Entschließung der k. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J., 
vom 21. März 1858, die beschleunigte Unterbringung der Geistes- 
kranken in die Irrenanstalten betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Kreis-Irrenanstalt zu Irrsee ist den Angehörigen 
aller derjenigen, welche an Geistesstörung leiden, stets Gelegen- 
heit geboten, dieselben rechtzeitig daselbst unterzubringen. Aus 
dem Jahres-Berichte der Anstalts-Verwaltung für das Jahr 
1856/07 geht jedoch hervor, daß von den in diesem Jahre neu- 
aufgenommenen 90 Kranken 43 bereis 1 Jahr und 8 sogar 
schon über 5 Jahre krank waren, als sie in die Anstalt kamen, 
daß sohin mit der Verbringung der Kranken in die Irren-Anstalt 
noch immer zu lange gezögert wird. Aus demselben Jahres- 
Berichte ergibt sich ferner, daß im Laufe des Jahres 40 Kranke 
theils als genesen, theils als gebessert entlassen werden konnten, 
und daß von diesen 24 noch nicht über 2 Jahre krank waren, 
daß sohin die möglichft= baldige Unterbringung der Kranken in 
die Irren-Anstalt auf deren Heilung von wesentlichem Einflusse 
ist, wenn auch nicht in Abrede gestellt werden will, daß selbst
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.