Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

329 
V. 
Cretinen-Anstalten. 
Nr. 9159. B. 131. 
Ministerial-Entschließung vom 25. April 1841, die Ausrottung des 
Cretinismus betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der k. Obermedizinal-Ausschuß hat als die wesentlichsten 
Vorbauungs- und Besserungs-Mittel gegen Cretinismus da, wo 
er endemisch vorkommt, vorgeschlagen: 
1) Wasser-Verbesserung durch Wasserleitungen aus nicht- 
kalkhaltigen Terrains mittelst artesischer Brunnen, 
2) Begünstigung der Einwanderung von Fremden aus Or- 
ten, wo weder Kropf noch Cretinismus endemisch sind, in Orte, 
wo dieß der Fall ist, und der Heirathen der Einwanderer, Kreu- 
zung der Racen, überhaupt mehr Rücksichtnahme bei Schließung 
der Ehen auf physische und psychische Gesundheit, Verhinderung 
der Ehen zwischen Familien, wo Cretinen und Blödsinnige vor- 
kommen, und besonders bei zu naher Verwandtschaft der Familien 
unter sich. 
Seine Königliche Majestät wollen, daß die k. Regierung, 
K. d. J., mit allem Eifer dahin trachte, den als die wesentlich- 
sten bezeichneten Vorbauungs= und Besserungsmitteln gegen Cre- 
tinismus, soweit es zulässig, Anwendung, im Uebrigen, so viel 
möglich Berücksichtigung zu verschaffen. 
Dieselbe hat hiernach die Unterbehörden geeignet zu in- 
struiren. 
München, den 25. April 1841. 
Ministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Regierungen, K. d. J., also ergangen. 
§S. 132. 
Entschließung der kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom 
20. Jan. 1854, die Heilanstalt für blödsinnige Kinder zu Ecksberg betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
Nachdem durch edle Menschenfreunde zu Ecksberg bei 
Mühldorf (Oberbayern) eine Heilanstalt für blödsinnige Kinder 
gegründet, am 17. Oktober 1852 eröffnet worden ist, und bereits 
mit Ende des vorigen Jahres 26 Pfleglinge gezählt, auch ihre
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.