Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

86 
VII. 
Verpflegungs-Anstalten für Anheilbare. 
6. 134. 
Entschließung der kgl. Regierung von Unterfranken und Aschaffen- 
burg, K. d. J., vom 19. April 1859, die Kreis-Verpflegsanstalt zu 
Würzburg für Unheilbare 2c. betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem gemäß Entschließung der unterfertigten Stelle vom 
28. März l. Is. mit allerhöchster Genehmigung die Verwaltung 
der Kreis-Verpflegsanstalt zu Würzburg für Unheilbare und 
mit eckelerregenden Krankheiten Behaftete von dem kgl. Ober- 
pflegamte des Juliusspitales getrennt, eine eigene Verwaltung 
constituirt und diese dem derzeitigen Verwalter der Kreis-Ent- 
bindungs-Anstalt Karl Dorner übertragen wurde, wird Dieses 
zur Kenntnißnahme und Darnachachtung mit dem Bemerken 
bekannt gegeben, daß die Extradition bereits erfolgt ist und sich 
sämmtliche Behörden fortan in betreffenden Angelegenheiten an 
die kgl. Verwaltung der Kreis-Anstalt für Unheil- 
bare 2c. zu wenden haben. 
Würzburg, 19. April 1859. 
K. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J. 
Freiherr von Zu-Rhein. 
Nr. 13,772. S. 135. 
Entschließung der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, 
K. d. J., vom 16. Januar 1860, die Kreis-Verpflegs-Anstalt zu 
Würzburg für Unheilbare 2c. betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die Satzungen der Kreis-Verpflegsanstalt für Unheilbare 
und mit Eckel erregenden Krankheiten Behaftete werden hiemit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Es wird hiebei insbesondere 
auf §. 4 dieser Satzungen hingewiesen, wonach derartige Kranke 
auch gegen Zahlung Aufnahme finden können. 
Würzburg, 16. Januar 1860. 
K. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J. 
Der k. Regierungs-Direktor: von Gresser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.