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VII.
Verpflegungs-Anstalten für Anheilbare.
6. 134.
Entschließung der kgl. Regierung von Unterfranken und Aschaffen-
burg, K. d. J., vom 19. April 1859, die Kreis-Verpflegsanstalt zu
Würzburg für Unheilbare 2c. betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem gemäß Entschließung der unterfertigten Stelle vom
28. März l. Is. mit allerhöchster Genehmigung die Verwaltung
der Kreis-Verpflegsanstalt zu Würzburg für Unheilbare und
mit eckelerregenden Krankheiten Behaftete von dem kgl. Ober-
pflegamte des Juliusspitales getrennt, eine eigene Verwaltung
constituirt und diese dem derzeitigen Verwalter der Kreis-Ent-
bindungs-Anstalt Karl Dorner übertragen wurde, wird Dieses
zur Kenntnißnahme und Darnachachtung mit dem Bemerken
bekannt gegeben, daß die Extradition bereits erfolgt ist und sich
sämmtliche Behörden fortan in betreffenden Angelegenheiten an
die kgl. Verwaltung der Kreis-Anstalt für Unheil-
bare 2c. zu wenden haben.
Würzburg, 19. April 1859.
K. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J.
Freiherr von Zu-Rhein.
Nr. 13,772. S. 135.
Entschließung der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg,
K. d. J., vom 16. Januar 1860, die Kreis-Verpflegs-Anstalt zu
Würzburg für Unheilbare 2c. betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Satzungen der Kreis-Verpflegsanstalt für Unheilbare
und mit Eckel erregenden Krankheiten Behaftete werden hiemit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Es wird hiebei insbesondere
auf §. 4 dieser Satzungen hingewiesen, wonach derartige Kranke
auch gegen Zahlung Aufnahme finden können.
Würzburg, 16. Januar 1860.
K. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J.
Der k. Regierungs-Direktor: von Gresser.