Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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erreicht haben, daß eine kunstgemäße Wegnahme nicht möglich 
wäre, so ist ein solcher Haut- oder Lippenkrebs einem Wahren 
gleich zu achten. Die Punkte, auf welche es bei Bestimmung 
des höheren oder niederen Grades der Aufnahmswürdigkeit an- 
kommt, sind folgende: 1) der anatomische Sitz des Krebses (Ge- 
sichtskrebs, Mutterkrebs, Mastdarmkrebs, Brustkrebs, Krebs der 
Schilddrüse oder anderer Halsdrüsen, Krebs der männlichen 
Geschlechtstheile und Krebs der Gliedmassen); 2) räumliche 
Ausdehnung; je größer eine solche Afterbildung ist, je mehr sie 
durch ihren Umfang, Schwere, Lage u. A. andere Theile in 
ihren Verrichtungen beeinträchtiget, um so würdiger ist der damit 
behaftete Unglückliche der Aufnahme; 3) Stadium; ein aufge- 
brochner, in Verschwärung übergegangener Krebs bedingt eine 
größere Aufnahmsbedürftigkeit als ein unter der Hautdecke ver- 
borgener; 4) Anzahl; unter gleichen Umständen begründet eine 
größere Menge von Krebs-Ablagerungen an verschiedenen Stellen 
des Körpers den Vorzug. 
b. Veraltete eingewurzelte Lustseuche. 
Dazu gehören alle secundären und tertiären Formen der 
Lustseuche, welche durch keine vorausgegangene methodische Be- 
handlung zur Heilung gebracht werden konnten, insbesondere 1) 
Zerstörung im Gesichte, namentlich an der Nase, 2) geschwürige 
Zerstörung des Gaumens und Rachens, 3) Verschwärungen und 
Fistelbildungen in den weiblichen Geschlechtstheilen mit oder 
ohne Theilnahme des Mastdarmes und der Blase, 4) große 
Geschwüre mit syphilitischer Flechte gepaart. 
c. Aussatz. 
Je bedeutender die Ausdehnung des Aussatzes auf der 
Hautfläche, besonders des Kopfes, des Gesichtes, des Rumpfes 
ist, um so dringender erheischt derselbe die Aufnahme in die 
Anstalt. 
d. Harn-Fisteln. 
Hiebei ist zu berücksichtigen: 1) die Art der Fisteln: a) Mafst- 
darm-, Harnblasen= und Scheiden-Fisteln, b) Scheiden-Blasen- 
Fisteln, c) Mastdarm-Blasen-Fisteln, d) Blasen-Fisteln, e) Harn- 
röhren-Fisteln; 2) das Geschlecht: Weiber haben den Vorzug 
vor Männern, weil sich bei ihnen kein zweckmäßiger Harn- 
behälter anbringen läßt. 
e) Nicht operirbare Knochen-Krankheiten. 
Hierher gehören einestheils große Knochenkrebse, besonders
	        
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