Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

31. 
selest durch den weiten Transport,) und da selbe nicht selten 
längere Zeit der Sonnenhitze ausgesetzt sind, sehr gefährdet 
wird; so erhalten sämmtliche Distriktspolizei-Behörden den Auf- 
trag, den Bezirk in mehrere Stationen zum Zwecke der vorzu- 
nehmenden Hunde-Visitation im Benehmen mit dem k. Gerichts- 
Arzte, und Veterinär in der Art abzutheilen, daß die Hunde- 
Eigenthümer ihre Thiere ohne große Belästigung und Kosten 
an den Bestimmungsort vorzuführen vermögen. 
Augsburg, den 10. September 1834. 
  
S. 12. 
Entschließung der k. Regierung des Unterdonankteises vom 21. Juli 
1824, Wuthöbläschen betr. 
Aus einem in dem Hufelandischen Journale der praktischen 
Heilkunde III. Stück d. J. ersichtlichen Schreiben des Doktbr. 
Härthos aus. Siphnus in Griechenland an Doktor Hufe- 
land ist zu entnehmen, daß bel einei von einem wirklich tollen 
Hunde gebissenen Menschen früher oder später vor dem Aus- 
bruche der Wasserschsue kleine, erbsen- oder linsenförmige, ein 
schmutziges, dem Fleische ähnliches oder braun-weises und im 
seltenen Falle krystallhelles Aussehen habende Bläschen (Lyssen) 
unter der Zunge erscheinen, welche nach einiger ärztklicher Er- 
fahrung ungesäumt mit einem schutidenden Instrumente wegen 
Entleerung einer darin enthaltenen grünlichten oder weißön, 
eiterartigen Flüssigkeit gesffnet, dann mit Salzwasser gereinigt, 
und nach, länger unterhaltener Ausblutung mit einor glühenden. 
Nadel 2c. cauterisirt, vor dem Ausbruche der Wasserscheue 
sichern. 
Die Wichtigkeit dieser angeblichen und mehrfach schon öffent- 
lich zur Sprache gebrachten Entveckung veranlaßt, ihr näher 
nach dem Grunde zu forschen, und fohin hiemit sämmklichen 
Physikaten des Kreifes die Weifung zu ertheilen: 
a) bei allen gegebenen Vorfällen der Art auf die angebliche 
Erscheinung dev Wüthbläschen das getiaueste und sorgfüältigste 
Augenmerk zu haben, und. 
b) im Falle der wirklichenm Wahrnehmung derselben ünge- 
säumt obiges, prophylaktisches Verfahren in Anwendung zu 
bringen, und so durch fortgesetzte und mehnseitige Beobachtung. 
auszumitteln:
	        
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