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H. Taubstummenanstalten in Miltelsranken.
Nr. 2257. S. 174.
Ministerial-Entschließung vom 30. Juni 1848, die Erweiterung des
Taubstummen-Unterrichts betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auszug.
Auf die am 2. November 1846 und 6. April v. Is. im
bezeichneten Betreffe erstatteten Berichte wird Nachstehendes
erwiedert:
Die von der k. Regierung im Nachgange der Ministerial-
Entschließung vom 18. Februar 1846 zur Förderung des Taub-
stummen-Unterrichtes getroffenen Verfügungen erscheinen sehr
zweckmäßig und werden als hinreichend erachtet, um den in
dem mittelfränkischen Kreise befindlichen bildungsfähigen Taub-
stummen die Wohlthat eines entsprechenden Unterrichtes zuzu-
wenden. Die Erörterung der Frage wegen Errichtung einer
neuen Taubstummen-Unterrichts= und Erziehungs-Anstalt etwa
in der Stadt Nürnberg hat daher gegenwärtig um so mehr zu
beruhen, als einerseits durch die in Ansbach und Nürnberg
bestehenden besonderen, und durch die mit den Schullehrer-
Seminarien zu Altdorf, Eichstädt und Schwabach in Verbin-
dung stehenden Taubstummen-Schulen für Unterweisung taub-
stummer Kinder schon jetzt mehr Gelegenheit geboten ist, als
gefordert oder benützt wird, und als andererseits die allgemeine
Verbreitung des Taubstummen-Unterrichtes durch die aus dem
Schullehrer= Seminar austretenden Schuldienst-Exspektanten
von Jahr zu Jahr mehr in Aussicht gestellt ist. 2c. 2c. 2c.
München, den 30. Juni 1848.
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und-
Schulangelegenheiten.
An diek. Regierung von. Mittelfranken, Kammer des Innern, also ergangen.