Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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H. Taubstummenanstalten in Miltelsranken. 
Nr. 2257. S. 174. 
Ministerial-Entschließung vom 30. Juni 1848, die Erweiterung des 
Taubstummen-Unterrichts betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auszug. 
Auf die am 2. November 1846 und 6. April v. Is. im 
bezeichneten Betreffe erstatteten Berichte wird Nachstehendes 
erwiedert: 
Die von der k. Regierung im Nachgange der Ministerial- 
Entschließung vom 18. Februar 1846 zur Förderung des Taub- 
stummen-Unterrichtes getroffenen Verfügungen erscheinen sehr 
zweckmäßig und werden als hinreichend erachtet, um den in 
dem mittelfränkischen Kreise befindlichen bildungsfähigen Taub- 
stummen die Wohlthat eines entsprechenden Unterrichtes zuzu- 
wenden. Die Erörterung der Frage wegen Errichtung einer 
neuen Taubstummen-Unterrichts= und Erziehungs-Anstalt etwa 
in der Stadt Nürnberg hat daher gegenwärtig um so mehr zu 
beruhen, als einerseits durch die in Ansbach und Nürnberg 
bestehenden besonderen, und durch die mit den Schullehrer- 
Seminarien zu Altdorf, Eichstädt und Schwabach in Verbin- 
dung stehenden Taubstummen-Schulen für Unterweisung taub- 
stummer Kinder schon jetzt mehr Gelegenheit geboten ist, als 
gefordert oder benützt wird, und als andererseits die allgemeine 
Verbreitung des Taubstummen-Unterrichtes durch die aus dem 
Schullehrer= Seminar austretenden Schuldienst-Exspektanten 
von Jahr zu Jahr mehr in Aussicht gestellt ist. 2c. 2c. 2c. 
München, den 30. Juni 1848. 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und- 
Schulangelegenheiten. 
An diek. Regierung von. Mittelfranken, Kammer des Innern, also ergangen.
	        
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