Nach dem Inkrafttreten der letzten freihändlerischen Tanifänderung
im Jahre ı877 enthielt der deutsche Zolltarif noch 138
Stellen. Von größerer finanzieller Bedeutung waren jedoch nur
die acht, in obiger Tabelle zuerst angeführten Artikel, die mehr
als zwei Drittel aller Zolleinnahmen abwarfen. Rund ı5% trugen
die weiter genannten sieben Artikel. Alle übrigen Tarifstellen
waren am Zollerträgnis je mit weniger als ı %, beteiligt. Unter
den angeführten zollpflichtigen Gegenständen sind nur zwei, die
notwendige Nahrungsmittel belasten. Zwei oder drei weitere
Positionen haben Schutzzollcharakter, alle anderen Zölle aber dürfen
als Finanzzölle angesprochen werden. Der deutsche Zolltarif war
somit, wenn er auch die außerordentliche Einfachheit seines Vorbildes,
des britischen Zollsystems, noch nicht erreicht hatte, auf dem
besten Wege, ein reiner Finanzzolltarif zu werden. Da trat der
Umschwung in den wirtschaftlichen Verhältnissen und damit auch
in den wirtschaftlichen Anschauungen weiter Kreise ein. Nicht
durch Ausbildung des Finanzzollsystems, sondern mit einem umfassenden
Schutzzolltarif sollten alle Fehler der bisherigen allgemeinen
Wirtschaftspolitik und zugleich die Versäumnisse der
Finanzpolitik geheilt werden.