Full text : Rosenheimer Anzeiger. 64. Jahrngang (64)

Nach  dem  Inkrafttreten  der  letzten  freihändlerischen  Tanifänderung
  im  Jahre  ı877  enthielt  der  deutsche  Zolltarif  noch  138
Stellen.  Von  größerer  finanzieller  Bedeutung  waren  jedoch  nur
die  acht,  in  obiger  Tabelle  zuerst  angeführten  Artikel,  die  mehr
als  zwei  Drittel  aller  Zolleinnahmen  abwarfen.  Rund  ı5%  trugen
die  weiter  genannten  sieben  Artikel.  Alle  übrigen  Tarifstellen
waren  am  Zollerträgnis  je  mit  weniger  als  ı  %,  beteiligt.  Unter
den  angeführten  zollpflichtigen  Gegenständen  sind  nur  zwei,  die
notwendige  Nahrungsmittel  belasten.  Zwei  oder  drei  weitere
Positionen  haben  Schutzzollcharakter,  alle  anderen  Zölle  aber  dürfen
als  Finanzzölle  angesprochen  werden.  Der  deutsche  Zolltarif  war
somit,  wenn  er  auch  die  außerordentliche  Einfachheit  seines  Vorbildes,
  des  britischen  Zollsystems,  noch  nicht  erreicht  hatte,  auf  dem
besten  Wege,  ein  reiner  Finanzzolltarif  zu  werden.  Da  trat  der
Umschwung  in  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  und  damit  auch
in  den  wirtschaftlichen  Anschauungen  weiter  Kreise  ein.  Nicht
durch  Ausbildung  des  Finanzzollsystems,  sondern  mit  einem  umfassenden
  Schutzzolltarif  sollten  alle  Fehler  der  bisherigen  allgemeinen
  Wirtschaftspolitik  und  zugleich  die  Versäumnisse  der
Finanzpolitik  geheilt  werden.