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Nr. 18,163. 8. 241.
Entschließung der k. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J.,
vom 4. März 1859, den Verkauf der Caffee-Surrogate in rothen
und grünen giftfarbigen Hüllen betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Bei einer von der unterfertigten Stelle veranlaßten chemi-
schen Untersuchung der Hüllen, in welchen die Caffee-Surrogate
aus den Fabriken C. Trampler in Lohr und G. J. Scheuer
in Fürth verpackt zu werden pflegen, hat sich gezeigt, daß die
hellgrünen und ziegelrothen oder orangegelben Hül-
len mit gistigen Stoffen gefärbt sind.
Da nun durch Feuchtwerden der Pagquete mit solchen Pa-
pieren der Arsenik= und Mennig-Gehalt leicht auch in den In-
halt derselben eindringen und hiedurch auf die Gesundheit der
Consumenten dieser Surrogate sehr nachtheilig wirken kann, so
darf mit Rücksicht auf die Ausschreibung vom 22. Dez. v. Is.
bezeichneten Betreffs (Kreisamtsblatt vom Jahre 1858 S. 1504
u. s. f.) der Verkauf des Cichorien = Caffees in hellgrünen und
ziegelrothen Hüllen aus den bezeichneten Fabriken nicht mehr
zugelassen werden.
Die k. Distriktspolizeibehörden erhalten daher hiemit den
Auftrag, den betreffenden Gewerbetreibenden ihres Amtsbezirkes
diesen Verkauf auf das Strengste zu verbieten, die Beachtung
dieses Verbotes auf das Sorgfältigste zu überwachen und gegen
Contraventionen, insoferne nicht allenfalls strafrechtliche Unter-
suchung zu veranlassen ist, mit empfindlicher Strafe einzuschreiten.
Augsburg, 4. März 1859.
Königliche Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J.
Frhr. v. Lerchenfeld.
Nr. 7561. §. 242.
Ministerial= Entschließung vom 18. März 1859, den Verkauf der
Caffee-Surrogate in rothen und grünen giftfarbigen Hüllen betr.
Staatsministerium des Innern.
Die Mandelcaffee-Fabrikanten Aaron Feistmann (Firma
Julius Cohn) und Georg Joseph Schener von Fürth haben
in einer bei dem unterfertigen Staatsministerium unter dem
10. Febr. I. Is. unmittelbar eingereichten Vorstellung die Bitte
gestellt: „Es möge das Ministerial-Ausschreiben vom 14. Dez.
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Med.-VBerordn. 3. Bd.