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Nr. 18,868. S. 246.
Entschließung der kgl. Regierung von Oberfranken, K. d. J., vom
21. Juli 1841, schädliche Tabake betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es ist zur Kenntniß der k. Regierung gekommen, daß die
bleiernen Büchsen, worin der beliebte Schnupftabak Karata ver-
kauft wird, häufig nicht verzinnt sind, sich daher oxhdiren und
dem Tabak eine nicht unbedeutende Quantität eines weißen Pul-
vers dadurch beigemengt wird, das aus Bleioxhd besteht und
bei längerem Gebrauch von den Schleimhäuten resorbirt, nach-
theilig auf die Gesundheit einzuwirken vermag. Die dieserhalb
von der unterzeichneten kgl. Stelle angeordnete Untersuchung
gab nicht nur die volle Bestätigung hierüber, sondern es wur-
den auch noch mehrere Sorten von anderen Tabaken, nament-
lich Pariser und Rapé de Virginie ebenfalls so schädlich
verpackt angetroffen.
Hierdurch sieht sich die k. Regierung veranlaßt, das Publikum,
welches sich Schnupftabake bedient, auf die erwähnten nachtheiligen
Folgen aufmerksam zu machen und anzurathen, sich genau zu über-
zeugen, ob die bleiernen Büchsen gehörig verzinnt, ob nicht die
oberen bleiernen Deckel mit weißem Pulver auf der inneren
Seite überzogen sind und ob nicht der unter diesem Deckel lie-
gende Schnupftabak eine weißgraue Farbe angenommen hat,
was immer höchst verdächtig bleibt.
Die Polizeibehörden werden hiemit angewiesen, die mit Tabak
handelnden Kaufleute besonders auf diesen Mißstand aufmerksam
zu machen und sie zu beauftragen, bei Empfang von in Büch-
sen gesendeten Tabaken sich durch Eröffnung von einer der-
selben zu überzeugen, ob solche verzinnt sind, und sollte letzteres
der Fall nicht sein, den Verkauf einzustellen.
Im Uebrigen wurde, um dergleichen nachtheilige Ver-
packungen zu verhüten, bereits die geeignete Einleitung getroffen.
Die Physikate erhalten von dieser Anordnung hiemit Kenntniß.
Bahyreuth, den 21. Juli 1841.
Königliche Regierung von Oberfranken, K. d. J.