Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 18,868. S. 247. 
Ministerial-Enischließung vom 16. August 1841, schädliche Tabake 
betreffend. 
Anuf. Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die k. Regierung von Oberfranken hat sich in Folge der 
von mehreren Gerichtsphysikaten erholten Gutachten über die 
Verpackung des Tabakes in bleiernen Büchsen veranlaßt ge- 
funden, in dem Kreisintelligenzblatte deßhalb am 21. Juli-l. J. 
ein Publikandum zu erlassen, welches der k. Regierung beifol- 
gend zur Wissenschaft und gleichmäßigen Verfügung mitge- 
theilt wird. 
München, den 16. August 1841. 
Ministerium des Innern. 
Air sär#mtl. k. Negierungen, K. d. J., diesseits des Rheins, mit Aus- 
nahmé jener von. Oberfranken, alse ergangen. 
Mittheilung: a) der k. Regierung der Pfalz, K. d. J., zur Kennkuißnahme 
und Nachachtung; 
b) der kgl. Regierung von Oberfranken, K. d. J., zur 
Kenntnißnahme. 
§. 248. 
Ministertal= Entschließung vom 23. April 1857, die sanitätspoli- 
zeiliche Aufsicht auf Rauch= und Schnupftabale betr. 
Auf Seiner Königl. Majestät Allerhöchsten Befebl. 
Bie Ministerial-Bekanntmachung vom 15. Juni 1816 (Re- 
gierungs-Blatt vom Jahre 1816 S. 104) hat bereits ausge- 
sprochen, daß den Polizei Behörden mit Zuziehung der Ge- 
richtsärzte die zeitweise Untersuchung der Tabaks- Sorten ob- 
liegt. Da diese Bestimmung nach dem Inhalte der in Ge- 
mäßheit der Ziffer 2 des Ministerial-Ausschreibens vom 17.Mai 
v. Is. Nr. 10,547 erstatteten Regierüngs- Gutachten theilweise 
in Vergessenheit gekomnten zu sein scheint, so wird die Igl. 
Régierung K. d.. J. beauftragt, die Distrikts- Polizek-Behörden 
hierauf aufmerksam zu machen und zur Vornahme solcher zeit- 
weiser Untersuchungen anzuweisen. Hiebei wird zugleich auf 
das Ministerial-Ausschreiben vom 19. März 1839 Nr. 15,426 
„den Verkauf von Tabak in grünen, giftfarbigen Hüllen betr.“ 
und v. 16. August 1841 Nr. 18,868 „schädliche Tabake betr.,“
	        
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