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Nr. 18,689. §. 259.
Ministerial -Entschließung vom 30. Juli 1843, die aus der Neu-
silberfabrik N. und Comp. aus Preußen hervorgehenden Koch-, Eß-
und Trinkgeschirre betr.
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs.
Aus Anlaß der im Duplikate sammt Beilagen anruhenden
Vorstellung des N. zu N. dd. 19. April l. Is., dann des Be-
richtes der k. Regierung vom 30. Mai l. Is. bezeichneten Be-
treffs wurde eine wiederholte chemische Untersuchung einiger
der aus der Neusilberfabrik N. und Comp. aus Preußen her-
vorgehenden Koch-, Eß= und Trinkgeschirre bei dem Central=
Verwaltungs-Ausschusse des polytechnischen Vereines dahier ver-
anlaßt und daraus die Ueberzeugung gewonnen, daß diese Ge-
schirre nur dann für die Gesundheit einen nachtheiligen Einfluß
haben können, wenn dieselben längere Zeit unter dem Zutritte
der Luft mit Säuren oder andern oxhydirenden Stoffen in Be-
rührung bleiben. Aus diesem Grunde wird der Handel mit
diesen Geschirren im Königreiche Bayern nur mehr unter der
Bedingung gestattet, daß die zum Absatze gelangenden Kochs,
Eß= und Trinkgeschirre mit einem den Namen des Fabrikanten
bezeichnenden Stempel versehen sind.
Die k. Regierung hat hienach das Weitere alsbald zu ver-
fügen und der zu erlassenden Bekanntmachung jedenfalls noch
die warnende Bemerkung anzufügen, daß solche Geschirre ge-
hörig rein zu halten und mit sauren und salzigen Speisen und
Getränken nicht in dauernde Berührung zu bringen seien, weil
in anderem Falle Nachtheile für die Gesundheit sehr leicht ent-
stehen könnten.
München, den 30. Juli 1843.
Ministerium des Innern.
An die kgl. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J.,
alse ergangen.
Mittheilung den übrigen k. Regierungen, K. d. J., zur Wissenschaft und
Nachachtung.
V. Waagschasen.
Nr. 19,934. S. 260.
Ministerial-Entschließung vom 2. Nov. 1835, das Auswägen der
Kirschen in messingen Waagschalen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
An mehreren Orten sollen die Kirschen und andere Beeren
nicht in hölzernen Mäßereien, sondern in messingen Waagschalen