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ausgewogen und verkauft werden. Da Geschirre der letzteren
Art leicht Grünspan ansetzen, wodurch die Gesundheit gefähr—
det wird, so hat die k. Kresregelrung, K. d. J., Sorge zu tragen,
daß da, wo die Kirschen, Crdbeeren u. dergl. nicht in Schalen
oder Mäßereien von Glas oder Holz und Bein ausgemessen
werden, von Sanitäts-Polizeiwegen strengstens auf das Rein-
halten der messingen oder kupfernen Mäßereien gesehen und
dadurch dem Ansetzen des Grünspans vorgebeugt werde.
München, den 2. November 1835.
Staatsministerium des Innern.
An die kgl. Kreisregierungen, K. d. I., also ergangen.
VI. Harneeh
Nr. 5089. S. 261.
Ministerial -Entschließung vom 1. April 1830, eine für die Ge-
sundheit höchst gefährliche Art baumwollenes Garn grün zu färben beir.
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs.
Die k. Kreisregierung zu Bayreuth hat sich in Folge des von
der Physikatsverwesung zu Hof erstatteten Berichtes, eine für
die Gesundheit höchst gefährliche Art baumwollenes Garn grün
zu färben betreffend, veranlaßt gefunden, in dem Kreisintelligenz-
blatt veshalb ein Publikandum zu erlassen, welches der kgl. Re-
gierung des N. Kreises beifolgend zur Wissenschaft und weiter
nöthigen Verfügung mitgetheilt wird.
München, den 1. April 1830.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche kgl. Regierungen, K. d. J., jedoch mit Ausnahme des
Obermainkreises, also ergangen.
Nachricht bievon der k. Regierung des Obermainkreises.
Eine für die Gesundheit höchst gefährliche Art Baumwollengarn
grün zu färben betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es ist zur Anzeige gekommen, daß bei Bearbeitung einer
Sorte grüngefärbten Baumwollengarns viele Personen an Zu-
fällen, welche unverkennbar eine Vergiftung mit einer metalli-
schen Substanz bezeichneten, bedentend erkrankten, und nur durch
schnelle ärztliche Hilfe gerettet wurden. Bei näherer Unter-