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VII. Tapiere und Capeten.
Nr. 19,428. S. 263.
Ministerial-Entschließung vom 4. Juli 1845, den Gebrauch des
Arseniks resp. arseniksauren Kupfers zum Färben des Papieres betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg
wird in Erwiederung des Berichts vom 15. April l. J. be-
merkten Betreffs unter Rückgabe der vorgelegten Muster das
von der mathematisch-physikalischen Klasse der k. Akademie der
Wissenschaften diesfalls abgegebene Gutachten vom 13. v. Mis.
anruhend in Abschrift mit dem Auftrag mitgetheilt, das Pub-
likum vor dem Ankaufe und Gebrauche der mit oben bezeich-
netem Stoffe gefärbten Tapeten und Anstriche überhaupt ge-
eignet zu warnen und zugleich wegen Verfertigung und Ver-
breitung solcher Tapeten in jeder zulässigen Weise gehörig ein-
zuschreiten. Hienach ist das Weitere zu verfügen.
München, den 4. Juli 1845.
Ministerium des Innern.
An die kgl. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. J.,
also ergangen.
Mittheilung den k. Kreisregierung, en K. d. J., zur Kenntnißnahme und
Nachachtung.
Abdruck ad Nr. 19,428.
Gutachten,
den Gebrauch des Arseniks resp. arseniksauren Kupfers zum Färben
des Papieres betr.
Durch ein k. Ministerial-Rescript vom 2. Mai l. J. er-
hielt die mathematisch-physikalische Classe den Bericht der kgl.
Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg bezeichneten
Betreffs, nebst Papiermustern mit dem Auftrage, sich darüber
gutachtlich zu äußern.
Aus den starkgefärbten grünen Papieren A und B löst
das kochende Wasser Stärke auf, wobei die grüne Verbindung
auf der Oberfläche des Papiers locker zurückbleibt und nun
leicht und gänzlich abgenommen werden kann.
Dieser grüne, in Wasser unauflösliche Rückstand löst sich
in Schwefelsäure mit Hinterlassung eines weißen Pulvers zu
einer blauen kupferhaltigen Flüssigkeit auf und der weiße leicht
sublimirbare Rückstand verbreitet auf glühende Kohlen geworfen