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Stearinkerzen eine neue Prüfung auf schädliche Beimischungen
vorzunehmen nicht unterlassen mögen.
München, den 10. Jänner 1840.
X. Schädliche chemische Präparate. Mit Arsenik
verunreinigter Phosphor und Phosphorsäure.
S. 267.
K. allerhöchste Verordnung vom 5. März 1835, die Verunreinigung
des Phosphors mit Arsenik betr.
6.
Es ist zu Unserer Kenntniß gekommen, daß der Phosphor
und die aus ihm bereitete Säure häufig Arsenik enthalten und
der Arfenik aus der zur Scheidung der Phosphorsäure aus den
calcinirten Knochen angewendeten Schwefelsäure in jene übergehe.
Um nun den Nachtheilen, die aus dem arzneilichen Ge-
brauche arsenikhaltigen Phosphors entstehen würden, künftig-
hin vorzubeugen, verordnen Wir:
1) daß aus den Apotheken kein Phosphor, keine Phosphor=
Säure und keine Präparate daraus mehr als Arzneien
abgegeben werden dürfen, ehe sie auf die in der Bei-
lage angegebene Weise geprüft und falls sie Arsenik ent-
halten, gereinigt worden sind;
2) daß in der Folge bei Apothekenvisitationen der Phosphor
und alle phosphorhaltigen Präparate insbesondere auf
Arsenik geprüft werden.
München, den 5. März 1835.
Beilage.
Die Reinigung ver Schwefel= und Phosphorsäure betr.
Nur die sogenannte englische, durch Verbrennung des
Schwefels erzeugte Schwefelsäure, nicht die aus Eisenvitriol
dargestellte Nordhäuser enthält, laut Untersuchungen öfters
Arsenik. Dieser wird, vor Anwendung der Schwefelsäure zur
Darstellung der Phosphorsäure aus jener abgeschieden, ent-
weder durch Rectification, oder dadurch, daß man, nachdem
sie hinreichend mit Wasser verdinnt wurde, Schwefel-Wasser-
stoffgas durch sie strömen läßt, und sie von dem dabei ent-
stehenden gelben Niederschlage abfiltrirt.
Die Phosphorsäure prüft man auf Arsenik und befreit
sie davon, indem man sie, wenn sie sehr concentrirt ist, mit