Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Wasser verdünnt, dann mit Schwefel-Wasserstoffgas aufschwän- 
gert und in einem gut verschlossenen Glase zwei bis drei Tage 
stehen läßt. Kömmt dabei ein gelber Nlederschlag (Schwefel- 
Arsenik) zum Vorschein, so war sie mit Arsenik verunreinigt, 
der sich nun mit Schwefel verbunden im Präbcipitate befindet. 
Wird sie davon abfiltrirt und eingekocht, so erhält man sie rein. 
Bis aller arsenikhaltiger Phosphor aus dem Verkehr ver- 
schwunden ist, wäre es zweckmäßig, den Phosphor mittelst 
arsenikfreier Schwefelsäure aus der Knochenasche zu bereiten. 
Nr. 4112. S. 268. 
Ministerial-Entschließung vom 24. Februar 1836, Arsenikgehalt in 
der Phosphorsäure betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königl. Regierung des Obermainkreises, Kammer des 
Innern, wird in Erwiederung ihres Berichtes vom 30. De- 
zember 1835, über den Arsenikgehalt in der Phosphorsäure 
das abgegebene Gutachten der mathematisch-physikalischen Classe 
der Königl. Akademie der Wissenschaften vom 6. Februar d. J. 
in anruhender Abschrift zur Kenntnißnahme und geeigneten Be- 
lehrung der Apotheken-Untersuchungscommission mitgetheilt. 
München, den 24. Februar 1836. 
Staatsministerium des Innern. 
Abschrift. 
Gutachten, den Arsenikgehalt in der Phosphorsäure betr., vorgetragen 
und genehmigt in der mathematisch -physicalischen Classe der Königl. 
Academie der Wissenschaften, am 13. Februar 1836. 
In einem Berichte der Königl. Regierung des Obermain= 
kreises, Kammer des Innern, an das Königl. Staatsmini- 
sterium des Innern vom 30. Dezember v. J., wird aus dem 
von derselben erhaltenen Bericht über die vorjährige Unter- 
suchung der Apotheke zu Burgebrach folgende Stelle angeführt: 
„Das Verfahren nach Angabe des Allerhöchsten Rescripts 
vom 5. März 1835, den allenfallsigen Arsenikgehalt in der 
Phosphorsäure auszumitteln, scheint sehr unzuverlässig zu sein." 
„Um sich von dieser angebliche Unzuverlässigkeit zu über- 
zeugen, hat die dortige Untersuchungscommission ein Drachma
	        
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