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Farbenmusters oder Bezeichnung eines Musterhauses hierorts zu
stellen, worauf weitere Verhandlung deshalb gepflogen wer-
den wird.
5) Für die Häuser in der Umgebung des ehemaligen
Schwabingerthores, das ist am Odeonsplatze, am Wittels-
bacherplatze, sowie für die Häuser Nr. 1—5, dann 44
bis 47 in der Briennerstraße, ferner für die Häuser an der
Ludwigstsraße ist der Farbenanstrich höherer Genehmi-
gung unterstellt, und daher vorkommenden Falls zur Erholung
derselben die Vorlage über die beabsichtigte Farbengebung hier-
orts zu machen.
6) Diesen Anordnungen wird in Folge allerhöchster Ver-
fügung vom 5. Dez. 1844 noch beigefügt, daß vor der Aus-
führung eines Häuser-Anstriches an der Königin-
straße bis unter die Veterinärstraße Anfrage bei
der k. Hofgärten-Intendanz zu stellen und deren
Zustimmung zu erwarten sei. Diese Zustimmung kann
entweder unmittelbar oder durch die unterfertigte Bau-Commis-
sion erholt werden; in jedem Falle aber ist sich über die Vor-
lage jener Zustimmung vor dem Anfange des Hänseranstriches
hierorts auszuweisen.
7) Die Herstellung, Erneuerung oder Abänderung eines
jeden Farbenanstriches der Häuser ist außerdem in dem Wo-
chen -Rapporte der Werkmeister anzuzeigen, um die
Einhaltung der gegenwärtigen Bestimmungen und der genehmig-
ten Farbentöne überwachen zu können.
8) Wer immer gegen diese Vorschriften handelt, hat die
Einstellung der Arbeit zu gewärtigen und verfällt nebst
dem Werkmeister in eine nach den Polizei-Verordnungen zu be-
messende Geld= oder Arreststrafe.
München, den 2. März 1853.
Bau-Commission der k. Haupt= u. Refidenzstadt München.
Bürgermeister: v. Steinsdorf.
Knogler, Sekretär.
Nr. 29,231. S. 273.
Entschließung der kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J, vom
22. August 1855, die grünen Anstrichfarben betr.
Im Namen Seiner Mgjestät des Königs.
Durch allerhöchste Ministerial-Verfügung vom 4. Juli 1845,
den Gebrauch des Arseniks, resp. arseniksauern Kupfers zum