558
(bei Militärbauten von dem betreffenden Stabs-, Regiments-
oder Bataillonsarzte) vorzunehmenden sorgfältigen Untersuchung
unterstellt werden solle, um dadurch Gewißheit zu erhalten, daß
ein solch' fragliches neues Gebäude ohne Nachtheil für die Ge-
sundheit der es zu bewohnen Habenden bezogen und bewohnt
werden könne.
Wo immer von dem zur beregten Untersuchung berufenen
Aerzte die obenerwähnte Frage vorerst verneint würde, hat das
Beziehen eines derlei neuen Gebäudes bis zu dem Zeitpunkte
seiner gehörigen Trockenheit und resp. Unschädlichkeit für die
Gesundheit der künftigen Bewohner desselben ausgesetzt zu bleiben.
Nach dieser allerhöchsten Bestimmung, welche gehörig aus-
zuschreiben ist, ist sich auf das Genaueste zu achten.
München, den 6. August 1846.
Ministerium des Innern.
Nr. 68,887. S. 275.
Bekanntmachung der k. Polizei-Direktion und der Baukommission der
k. Haupt= und Residenzstadt München vom 24. Juli 1855, die bau-
und sanitätspolizeiliche Besichtigung der Neubauten und die Er-
theilung von Wohnungs-Consensen betr.
Die durch den k. Polizei-Anzeiger unter dem 10. Mai 1853
bekannt gemachten Bestimmungen vorstehenden Betreffs werden
nach vorgenommener, von der k. Regierung von Oberbahern,
K. d. J., gebilligter Modification einzelner Punkte nachstehend
zur genauesten Darnachachtung bekannt gemacht.
1) Sobald die Arbeiten des Maurer= und Zimmermeisters
bei einem Neubaue bis auf den Bewurf und die Bekleidung
des Zimmerwerkes hergestellt sind, ist der Neubau durch den
technischen Rath der städtischen Baukommission zu besich-
tigen und dabei zu prüfen, ob der Bau dem Bauplane ent-
sprechend und bauordnungsgemäß hergestellt worden ist, damit,
wenn während der Bauführung eine unstatthafte Abweichung
vom Plane oder ein constructives Gebrechen unbemerkt geblieben
wäre, noch rechtzeitige Abhilfe eintreten könne.
2) Damit die Umfassungs= wie die Mittelmauern eines
Gebäudes gehörig austrocknen, müssen dieselben nach Aufsetzung
des Dachstuhles noch einige Zeit im rohen Zustande, d. h. ohne
Bewurf, belassen werden, und zwar jene Bauten, welche im