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Verwesung preisgegeben werden, sondern müssen dergleichen
Dungstoffe alsbald in die Erde eingescharrt werden;
13) in engen Näumen, engen Höfen, dicht bevölkerten Quar-
tieren sollen Dunghaufen niemals lange liegen bleiben, sondern
die dafür bestimmten Gruben müssen öfters geleert werden;
14) Odelgruben sollen in engen, bevölkerten Quartieren
nicht geduldet tverden;
15) die Rinnen, welche zu und von den Dung= oder Odel-
gruben, von den Stallungen u. s. w. führen, ebenso diejenigen,
welche in Abtrittgruben einleiten, alle die Küchenwasser auf-
nehmenden Rinnen in den Höfen mühssen stets gut gepflastert
und reinlich gehalten werden; sie dürfen in der Nähe befind-
liche Pumpbrunnen nicht gefährden;
10) es sollen die Haushaltungsabfälle nicht in den Küchen
oder Kellerräumen angehäuft werden, sondern täglich durch die
Kehrichtführer fortgeführt werden;
17) in den Wirthschafts-Lokalitäten, Kaffeehäusern, Bier-
schenken, Kneipen rc. ist darauf zu sehen, daß die sogenannten
Pisfsolrs stets rein gehalten, wo möglich wegen des Ammoniak-
gehaltes öfters desinfizirt werden und die Urine gut abfließen.
Die k. Bezirkskommissäre haben dahin zu wirken, daß ge-
ringe Uebelstände sofort abgestellt werden, daß besonders bei
der neuen Anlage von Haus= und Hofeinrichtungen die sanitäts-
polizeilichen Anforderungen im eigenen Interesse der Hauseigen-
thümer sowohl als der Miethbewohner entsprechend berücksich-
tiget werden, und da, wo diese Letzteren Beschwerden über die
vorstehend bezeichneten Mißstände führen, oder wo die Haus-
eigenthümer eine beharrliche Renitenz kund geben, nach frucht-
loser Mahnung Anzeige hieher zu erstatten.
München, 9. Juli 1855.
Königliche Polizei-Direktion München.
D. I. a. Martin, k. Polizei-Oberkommissär.
Nr. 74,610. S. 277.
Bekanntmachung der Bau-Commission der k. Haupt= und Residenz-
Stadt München vom 24. August 1855, die Anlage von Abtritt-
und Schwindgruben betr.
Nachstehende baupolizeiliche Vorschriften über die Anlage
von Abtritt= und Schwindgruben werden zur Darnachachtung
hiemit öffentlich bekannt gemacht. 6