Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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legen sein lassen, dem in Rede stehenden Gegenstande, welcher 
auf die wirthschaftlichen Verhältnisse der Oekonomen von ent- 
schiedenem Einflusse ist, die gehörige Aufmerksamkeit zu widmen 
und soweit nicht Einschreitung veranlaßt wäre, durch Aufmun= 
terung und Belehrung auf verbesserte Düngerbereitung in ihrem 
ganzen Umfange hinzuwirken. 
Da gelungene Beispiele den angestrebten Zweck am Besten 
fördern, so ist, wo Solche bestehen, auf diese hinzuweisen, an- 
derenfalls aber die Ausführbarkeit und der Nutzen der ertheilten 
Rathschläge wie der empfohlenen Maßregeln mit allen zu Ge- 
bote stehenden Mitteln eingänglich zu machen. Daher werden 
nun auch Gesuche um Abgabe von Waldstreu aus den Waldungen 
des Staates, der Gemeinden, Stiftungen und Körperschaften 
mit Ausnahme der Forstberechtigung gar nicht mehr bewilliget 
werden, es sei denn, daß die Bittsteller nachzuweisen vermögen, 
in wie ferne sie mit Erfolg sich der verbesserten Düngerbereitung 
befleißigen. 
Das Kreis-Comité des landwirthschaftlichen Vereines für 
Schwaben und Neuburg wird auch ferner eifrige Bestrebungen 
in der angedeuteten Richtung gebührend belohnen und von den 
landwirthschaftlichen Bezirkscomites die zweckmäßige Einrichtung 
der Düngerstätten, die entsprechende Verwendung der Gülle und 
die verbesserte Düngerbereitung möglichst befördert und nach 
Kräften unterstützt werden. 
Indem die unterfertigte kgl. Stelle den gehörigen Vollzug 
dieser Anordnungen überwachen wird, beauftragt sie insbesondere 
die königlichen Landgerichte, bei den Gemeinde-Visitationen den 
Stand der Sache zu prüfen und in den Aufnahmen hierüber 
jedes Mal zu constatiren, übrigens die vollständige Durch- 
führung derselben durch Ermunterung, Belehrung und Ein- 
schreitung pflichtmäßig zu fördern. 
Es ist Sorge zu tragen, daß diese Bestimmungen sofort 
durch die Lokalamtsblätter und durch besondere Verkündigungen 
in allen Gemeinden zu Jedermanns Kenntniß gebracht und allen- 
falls durch periodische Wiederholung allgemein verbreitet werden. 
Augsburg, 21. Januar 1859. 
Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg, K. d. J. 
Frhr. v. Lerchenfeld, k. Regierungspräsident.
	        
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