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sicht genommen, und auch dahin gewirkt werde, daß die ge-
genüberliegenden Gebäude nicht einen Anstrich erhalten, wel-
cher der Sehkraft des jugendlichen Auges nachtheilig zu werden
droht. Ingleichen sind die sämmtlichen Lehrer und Aufseher
aller Unterrichts= und Erziehungs-Anstalten zu beauftragen,
nicht allein durch zweckmäßiges Belehren die Schonung und
Schärfung des Gesichtssinnes zu fördern, sondern auch dahin
zu wirken, daß nicht in der Schule selbst durch ungleiches und
übermäßiges Beheizen, durch falsche Aufstellung der Sitzpulte,
Wandtafeln, Karten u. dgl., durch grelle Abwechslung von
Licht und Schatten, durch schiefe zusammengedrückte Haltung
des Körpers beim Sitzen, durch zu anhaltendes Lesen und
Schreiben, durch blasse Tinte und kleinen schwachen Druck
oder schlechtes Papier und ähnliche Dinge die Neigung zur
Kurzsichtigkeit verstärkt und diese weiter ausgebildet werde.
Insbesondere ist allen Schülern der Gebrauch unnöthiger oder
unpassender Gläser auf das Ernstlichste zu verbieten, und über-
haupt denselben das Tragen von Brillen nur dann zu gestat-
ten, wenn sie sich durch ein ärztliches Zeugniß auszuweisen
vermögen, daß ihnen dasselbe nothwendig oder räthlich ist.
Hiernach ist das Geeignete zu verfügen.
München, den 3. Oktober 1838.
Ministerium des Innern.
Nr. 21,299. S. 286.
Ministerial-Entschließung vom 20. September 1839, die unter jun-
gen Leuten überhandnehmende Kurzsichtigkeit betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seiner Majestät dem Könige ist nicht entgangen, daß, wie
allgemein bemerkt wird, heutigen Tags die jungen Leute schon
Brillen tragen, und daß die Klagen über schwaches Gesicht,
woran die Jugend leide, immer lauter werden.
Da Allerhöchstdenselben als ein vorzüglicher Grund dieses
Uebels der Umstand bezeichnet worden ist, daß der Druck der
meisten Lehr= und Vorlesebücher in den Unterrichtsanstalten zu
klein und undeutlich ist, so wollen Seine Majestät, daß dem
befraglichen Uebel wie möglich gesteuert, und die vorerwähnte
QOuelle desselben beseitigt werde. Allerhöchstdieselben haben da-
her zu befehlen geruht, daß
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