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Central-Schulbücherverlage eine nicht geringe Anzahl sich durch
Größe und Deutlichkeit des Druckes und weißes Papier aus-
zeichnenden Ausgaben von Klassikern erschienen ist, die k. Re-
gierung gestatten würde, daß noch die kleinen unleserlichen, und
für das Auge verderblichen Tauchnitz'schen oder andere ähnliche
Ausgaben der Klassiker beibehalten würden. Auf deren un-
nachsichtliche Entfernung und Ersetzung durch die obengenann-
ten Ausgaben des Centralschulbücherverlages ist daher nach-
drücklichst zu bestehen.
Endlich wenn
d) außer den in der generalisirten Entschließung vom
3. Oktoben v. Is. bereits angegebenen Ursachen der Kurzsich-
tigkeit noch welche andere namhaft gemacht werden können, so
wird die kgl. Redierung nicht entstehen, solche näher zu bezeichnen,
und nach Vernehmung des Kreismedizinalrathes über die Mit-
tel zur Hebung derselben bemessenes Gutachten vorlegen.
Da Seine Majestät der König von den Ergebnissen Aller-
höchst Ihrer Anordnungen über einen Ihrem Herzen so nahe
liegenden Gegenstand, am Ende des ersten Semesters des be-
ginnenden Schuljahres unterrichtet sein wollen, so wird sich
die kgl. Regierung die Beschleunigung des Vollzuges gegen-
wärtiger Entschließung eifrigst angelegen sein sassen, und spä-
testens sechs Wochen vor dem Schlusse des ersten Semesters
gründliche und umfassende Vollzugsvorlagen bewirken.
München, den 20 September 1839.
Ministerium des Innern.
Nr. 26,120. S. 287.
Ministerial-Entschließung vom 27. Oktober 1843, die unter den
jungen Leuten überhandnehmende Kurzsichtgkeit betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seiner Majestät dem Könige sind die in Folge der Mi-
nisterial-Entschließung vom 20. September 1839 erstatteten
Berichte und Anträge der k. Kreisregierungen und ihrer Kreis-
medicinalräthe, die unter jungen Leuten überhand nehmende
Karzsichtigkeit betreffend, nebst dem hierüber erholten Gutach-
ten des k. Obermedicinal-Ausschusses, allerunterthänigst vor-
gelegt worden, und es haben Allerhöchst Dieselben hierauf
allerhöchst zu verfügen geruht, was folgt: 2“2