Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Schädlichkeit oder Unschädlichkeit desselben für die Augen zu 
erholen. Ebenso ist der Gebrauch stereotyper Ausgaben von 
Wörterbüchern möglichst zu beseitigen. 
Die k. Regierung, Kammer des Innern, hat die vor- 
stehenden Anordnungen zur Kenntniß der Studien= und Schul- 
vorstände und Lehrer ihres Regierungsbezirkes zu bringen, den 
ihren eigenen Wirkungskreis berührenden Bestimmungen geeig- 
nete Folge zu geben, und die genaue Vollziehung von Seite der 
Unterbehörden sorgfältig zu überwachen. 
München, den 27. Oktober 1843. 
Ministerium des Innern. 
Nr. 26,120. §. 288. 
Ministerial-Entschließung vom 23. November 1843, die überhandneh- 
mende Kurzsichtigkeit der Jugend, hier beziehungsweise den geographischen 
Lehrapparat betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In den Berichten, welche die Kreisregierungen und Me- 
dicinalausschüsse hinsichtlich der überhandnehmenden Augen- 
schwäche der Jugend erstattet haben, wird neben Anderem auch 
der Umstand als eine vorzügliche Ursache bezeichnet, daß der 
geographische Apparat an den öffentlichen Lehranstalten theils 
an sich schon unzweckmäßig beschaffen sei, theils aber auch durch 
ungeeignete Aufstellung und sonstige Benützung sich nachtheilig 
für die Sehkraft der Jugend erweise. Hinsichtlich des letzteren 
Punktes ist bereits schon unterm 27. Okt. d. Is. das Erforder- 
liche angeordnet, und sind alle Schulbehörden ernstlich ange- 
wiesen worden, die Demonstrationen an den Landkarten und 
Globen nur mit sorgfältiger Rücksicht auf den Augenpunkt und 
Gesichtskreis der Schüler vornehmen zu lassen. 
Was aber den Gebrauch solcher Globen, Atlasse und Land- 
karten betrifft, welche durch zu blasse Darstellung, zu großes 
Zusammendrängen der Gegenstände und zu kleine Schriftzüge 
oder Zeichen dem Auge nachtheilig werden, so ist zwar auch 
dieser Uebelstand schon früherhin durch Herausgabe und Em- 
pfehlung einzelner Landkarten theilweise beseitigt, theilweise ist 
Anstalt zu gänzlicher Entfernung desselben getroffen worden. 
Um aber, wie bei den Lehrbüchern, so auch bei dem ge- 
sammten Lehrapparate gründliche und vollständige Abhilfe der
	        
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