Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Bekämpfung der Irreligiosität und Unsittlichkeit, der steigenden 
Genußsucht und Begehrlichkeit in der Landbevölkerung. 
In beiden Beziehungen sind im Vollzuge allerhöchster Be- 
fehle Seiner Majestät des Königs vielfache Erlasse von Seite 
der betreffenden k. Staatsministerien bereits ergangen, auf welche 
hier mit dem Bemerken Bezug genommen wird, daß für die 
Hebumg der sittlichen Nothstände im Volke das lebendige Bei- 
spiel der Beamten, Geistlichen, Aerzte, Lehrer und der hervor- 
ragendsten Gemeindeglieder von dem entscheidendsten Einflusse ist. 
Die obenangeführte, fehlerhafte physische Erziehung der 
Kinder auf dem platten Lande beruht sehr häufig auf Mangel 
an Einsicht, übeln Gewohnheiten, ererbten Vorurtheilen und 
vermag daher nur auf dem Wege der Belehrung, durch all- 
mälige Verbreitung besserer diätetischer Einsichten beseitigt zu 
werden. 
Das ärztliche Personal, namentlich auch die Hebammen 
können zur Hebung der obenbezeichneten Mißstände in der phy- 
sischen Erziehung der Kinder wohl das Meiste beitragen. 
Sehr viele, alljährlich auf dem Lande vorkommende Un- 
glücksfälle sind lediglich dem Mangel an Aufsicht auf die Kin- 
der zuzuschreiben, wiewohl amtliche Bekanntmachungen und An- 
ordnungen zur Verhütung solcher Unglücksfälle allenthalben im 
Königreiche bestehen, und von Zeit zu Zeit erneuert werden. 
Neben dem strengen Vollzuge der desfalls bestehenden An- 
ordnungen würde die Verbreitung der Kleinkinder-Bewahranstalten 
auf das platte Land, soweit dies überhaupt ausführbar erscheint, 
diesem großen Uebel vielfach abzuhelfen geeignet sein. 
Die Kreisstellen sind von dem unterfertigten kgl. Staats- 
Ministerium bereits auf die Ausdehnung der bezeichneten An- 
stalten auf das platte Land aufmerksam gemacht worden, und 
es wird deshalb darüber zu wachen sein, daß dieser Gegenstand 
von den äußeren Behörden mit Unterstützung der Geistlichkeit 
nach Möglichkeit gefördert wird. 
Den der heranwachsenden Jugend aus dem Müßiggange 
drohenden, mannigfachen Körpergefahren, wie den derselben durch 
zu frühzeitiges, angestrengtes Arbeiten zugehenden körperlichen 
Nachtheilen kann wenigstens theilweise dadurch vorgebeugt wer- 
den, daß auf regelmäßigen Schulbesuch strengstens bestanden, 
und gegen hierin lässige Eltern unnachsichtlich eingeschritten wird. 
Bei Handhabung der Baupolizei soll auf die Anforderungen
	        
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