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Die k. Regierung hat zwar ohndieß bisher, so oft sie von
dem ungenügenden oder nicht gehörig entsprechenden Zustande
irgend einer Schullokalität Kenntniß erhalten hat, immer se-
gleich die Einleitung zur nöthigen Bauführung angeordnet; dem-
ungeachtet sieht sich dieselbe veranlaßt, an die k. Distriktsschul-
Inspektion die Aufforderung ergehen zu lassen, innerhalb
4 Wochen Anzeigebericht darüber zu erstatten:
a) ob sich im untergebenen Bezirke zur Zeit noch solche Schul-
Lokalitäten vorfinden, welche mit den oben bezeichneten
Mängeln behaftet sind; und
b) bei welchen Schullokalitäten Vorkehrungen zur Beseitigung
der bemerkten Uebelstände bereits eingeleitet und im Gange sind.
Zugleich wird die k. Distrikts -Schul-Inspektion beauf-
tragt, das gesammte untergebene Schullehrpersonale durch die
betreffenden Lokal-Schul-Inspektionen nachdrucksamst dahin an-
weisen zu lassen, daß die Schulzimmer mit Rücksicht auf die
Jahreszeit gehörig gelüftet und stets im möglichst reinlichen Zu-
stande gehalten werden; dann daß den Kindern durch geeignete
Belehrung und Angewöhnung Liebe zur Ordnung und Reinlich-
keit eingeprägt, und daß vorzüglich strengstens darauf gesehen
werde, daß die Kinder täglich gekämmt und gewaschen zur Schule
kommen.
Zu diesem Behufe haben die Lokal -Schulinspektionen dem
Schullehrpersonale über vorstehende Anweisung gehörige Eröff-
nung gegen unterschriftliche Bestätigung zu machen, und die
auf solche Weise erhaltenen Verkündungs-Nachweise an die kgl.
Distrikts = Schul-Inspektion einzusenden, von welcher sodann
sämmtliche gesammelte Ausweise mit dem oben erwähnten zu
erstattenden Anzeigsberichte an die unterfertigte Stelle einzu-
befördern sind.
Da hiedurch der Vollzug eines allerhöchsten Auftrages be-
dingt ist, so wird zu dem Berufseifer der k. Distrikts -Schul-
Inspektion vertraut, dieselbe werde bezüglich der angeordneten
Berichts-Erstattung und Vorlage den bezeichneten Termin genau
einhalten, übrigens auch bei Vornahme von ordentlichen und
außerordentlichen Schul-Visitationen der in Rede stehenden An-
gelegenheit die entsprechende Aufmerksamkeit zuwenden, und von
dem Befunde der Reinlichkeit sowohl der Kinder als auch der
Schullokalitäten in dem jedesmaligen Jahresberichte besondere
Erwähnung machen.
München, den 19. März 1853.
Königliche Regierung von Niederbayen, K. d. J.
Benning, k. Regierungs-Präsident.