609
der Bewohner dienen, sollen wo immer thunlich der Sonnec
und insbesondere der Süd= und Ostseite des Hauses zuge-
kehrt sein.
Vorrathskammern, die der Kühle bedürfen, Küchen, auch
die gegen Verbreitung von üblem Geruche und der Feuchtigkeit
wohl verwahrten, leicht zu räumenden Abtritte sind gegen Nor-
den zu legen, dort aber, wo sie der Oertlichkeit wegen dennoch
der Sonne zugekehrt werden müssen, gegen die Einwirkung
dieser wohl zu schützen.
Bei der Anlage der Kamine und Heizungen ist nach den
bekannten Grundsätzen zu verfahren, damit der Verbreitung des
Rauches in den Wohnungsräumen vorgebeugt werde.
Heizbare und nicht heizbare Räume sollen wo immer thun-
lich zur Vermeidung nasser Niederschläge durch keine Thüren
verbunden werden.
Durch zweckmäßig angelegte Küchen und holzersparende
Kochherde läßt sich nach und nach auf die Entfernung der Koch-
öfen aus den Wohnzimmern hinwirken, welche die Zimmer
während des Kochens mit so vielem Wasserdunst und Dampf
anfüllen. Durch zweckmäßig angelegte Dunst= und Dampfzüge
sollte aber selbst in den Küchen für die Ableitung der Dämpfe
und Dünste Sorge getragen werden.
Reine Luft, Licht und Wärme sind nothwendige Bedürf-
nisse für die Erhaltung der Gesundheit des Menschen wie der
Hausthiere. Zur Erhaltung dieser ist es nothwendig, den be-
wohnten Räumen in den Gebäuden die nöthige Ausdehnung
nach Länge, Breite und Höhe zu geben, und durch die erfor-
derliche Zahl nicht zu kleiner Fenster zu beleuchten.
Die zunehmende Steigerung der Brennmaterialien-Preise
erfordert jedoch dringend für die Wohnungs-Räumlichkeiten das
richtige Maß zu finden, indem bekanntlich große Fenster, so
wie geräumige, hohe Zimmer dem Zutritte des Lichtes und der
Luft am förderlichsten sind, entgegengesetzt aber die Anlagen
großer und hoher Räume nicht allein die Bankosten erhöhen,
sondern auch zur Erwärmung solcher viel mehr Brennmaterial
erfordert wird, was bei bürgerlichen Wohngebäuden und den
Schulhäusern wohl zu beachten ist, sowie daß durch gut ange-
legte Luftzüge der Luftwechsel in nöthigen Fällen auch in be-
schränkten Räumen der Gesundheit zuträglich bewerkstelliget
werden kann. Der besondern Erwähnung verdient auch, daß
Med.-Verordn. 8. Bd. 39