Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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der Bewohner dienen, sollen wo immer thunlich der Sonnec 
und insbesondere der Süd= und Ostseite des Hauses zuge- 
kehrt sein. 
Vorrathskammern, die der Kühle bedürfen, Küchen, auch 
die gegen Verbreitung von üblem Geruche und der Feuchtigkeit 
wohl verwahrten, leicht zu räumenden Abtritte sind gegen Nor- 
den zu legen, dort aber, wo sie der Oertlichkeit wegen dennoch 
der Sonne zugekehrt werden müssen, gegen die Einwirkung 
dieser wohl zu schützen. 
Bei der Anlage der Kamine und Heizungen ist nach den 
bekannten Grundsätzen zu verfahren, damit der Verbreitung des 
Rauches in den Wohnungsräumen vorgebeugt werde. 
Heizbare und nicht heizbare Räume sollen wo immer thun- 
lich zur Vermeidung nasser Niederschläge durch keine Thüren 
verbunden werden. 
Durch zweckmäßig angelegte Küchen und holzersparende 
Kochherde läßt sich nach und nach auf die Entfernung der Koch- 
öfen aus den Wohnzimmern hinwirken, welche die Zimmer 
während des Kochens mit so vielem Wasserdunst und Dampf 
anfüllen. Durch zweckmäßig angelegte Dunst= und Dampfzüge 
sollte aber selbst in den Küchen für die Ableitung der Dämpfe 
und Dünste Sorge getragen werden. 
Reine Luft, Licht und Wärme sind nothwendige Bedürf- 
nisse für die Erhaltung der Gesundheit des Menschen wie der 
Hausthiere. Zur Erhaltung dieser ist es nothwendig, den be- 
wohnten Räumen in den Gebäuden die nöthige Ausdehnung 
nach Länge, Breite und Höhe zu geben, und durch die erfor- 
derliche Zahl nicht zu kleiner Fenster zu beleuchten. 
Die zunehmende Steigerung der Brennmaterialien-Preise 
erfordert jedoch dringend für die Wohnungs-Räumlichkeiten das 
richtige Maß zu finden, indem bekanntlich große Fenster, so 
wie geräumige, hohe Zimmer dem Zutritte des Lichtes und der 
Luft am förderlichsten sind, entgegengesetzt aber die Anlagen 
großer und hoher Räume nicht allein die Bankosten erhöhen, 
sondern auch zur Erwärmung solcher viel mehr Brennmaterial 
erfordert wird, was bei bürgerlichen Wohngebäuden und den 
Schulhäusern wohl zu beachten ist, sowie daß durch gut ange- 
legte Luftzüge der Luftwechsel in nöthigen Fällen auch in be- 
schränkten Räumen der Gesundheit zuträglich bewerkstelliget 
werden kann. Der besondern Erwähnung verdient auch, daß 
Med.-Verordn. 8. Bd. 39
	        
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