Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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ihrem Berufe nach schon mit jenen Erfordernissen bekannt sein 
müssen, welche bei der Anlage und der Erhaltung gesunder 
Wohnungen und Stallungen zu beachten sind. 
Landshut, den 28. März 1853. 
Königliche Regierung von Niederbayern, K. d. J. 
Benning, k. Regierungs-Präsident. 
Nr. 15,923. S. 301. 
Entschließung der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom 
2. April 1853, den Gesundheitszustand auf dem platten Lande betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In der am 21. Februar l. Is. aus dem k. Staatsmini- 
sterium des Innern über den Gesundheits -Zustand auf dem 
platten Lande erlassenen höchsten Entschließung ist unter An- 
derem bemerkt, daß auf den vernünftigen Gebrauch der Woh- 
nungen und deren Reinlichhaltung durch die äußeren Beamten, 
welche zur Betretung der Wohnungen der Landbevölkerung 
häufig Anlaß haben, vielfältig belehrend eingewirkt werden könnte. 
In Folge dessen erhalten sämmtliche landgerichtl. Beamte 
den Auftrag, bei gegebenen Veranlassungen mit den entspre- 
chenden Belehrungen auf die Beseitigung der in den Wohnun- 
gen des Landvolkes wahrgenommenen, auf die Gesundbeit nach- 
theilig einwirkenden Mißstände zu wirken. 
Der k. Amtsvorstand hat diese Eutschließung den gegen- 
wärtigen und künftig eintretenden Nebenbeamten zur Wissen- 
schaft und Nachachtung mitzutheilen, und daß dieß geschehen, 
von denselben unterschriftlich bestätigen zu lassen. 
Landshut, den 2. April 1853. 
Königliche Regierung von Niederbapern, K. d. J. 
Benning, k. Regierungs-Präsident. 
Radeanstalten. 
Nr. 9071. S. 362. 
Ministerial Entschließung vom 23. April 1857, Beförderung des 
Gesundheitszustandes, hier insbesondere die Beförderung der Er- 
richtung von Bade-Anstalten und sonstigen Bade-Gelegenheiten betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Unter Bezugnahme auf Ziffer 1 des Ministerial-Ausschrei- 
bens vom 17. Mai v. Is. Nr. 10,547 ergeht % die kgl. Re-
	        
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