Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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solcher Lokalitäten sind budgetmäßige Mittel nicht verfügbar, 
nachdem bei Aufstellung der gedachten Position von dem Grund- 
satze ausgegangen wurde, daß solche Räumlichkeiten aus ört- 
lichen Mitteln, also entweder auf Kosten der Unterrichtsanstal- 
ten selbst oder der Gemeinden u. s. w. herzustellen seien. Zu- 
nächst wird es sich also um Ansmittlung derartiger Lokalitäten 
handeln, wo dieselben nicht vorhanden sind. 
Zur innern Einrichtung derselben, insbesondere zur An- 
schaffung der Turngeräthe kann auf einen mäßigen Zuschuß aus 
Centralfonds gerechnet werden. Auch würde, insoweit verfüg- 
bare Mitltel erübrigen, in einzelnen Fällen ein Zuschuß zur 
Miethe provisorischer Lokalitäten gewährt werden. 
Betreffend die einzuhaltende Methode des Unterrichts ist 
bereits durch die Eingangs erwähnte Ministerialausschreibung 
darauf hingewiesen worden, daß fortan allenthalben das Spießtsche 
System zur Anwendung zu kommen habe. Diejenigen Turn- 
lehrer, welche mit diesem System zur Zeit nicht vertraut sind, 
haben sich daher dasselbe anzueignen und bleibt vorbehalten, 
später deßfalls, sowie hinsichtlich der Befähigung der Turnlehrer 
eingehendere Bestimmungen zu treffen. 
Die k. Kreisregierungen erhalten deshalb den Auftrag, 
sämmtliche Vorstände der Studienanstalten und Schullehrer- 
Seminarien zur summarischen Anzeige darüber zu verau- 
lassen, ob sie in der Lage sind, den Turnunterricht nach den 
gegebenen Grundzügen sofort oder bis zu welchem Zeitpunke zu 
organisiren und welcher vorübergehenden und ständigen Zu- 
schüsse sie zu diesem Zwecke bedürfen, wonach denjenigen An- 
stalten, bei welchen die Voraussetzungen hiefür gegeben sind, die 
nöthigen Mittel werden zur Verfügung gestellt werden. 
Bezüglich derjenigen Anstalten, welche diesen Anforderungen 
zur Zeit nicht zu entsprechen vermögen, namentlich da, wo ge- 
schlossene Räumlichkeiten vorerst nicht vorhanden sind, haben 
die Kreisregierungen die Beschaffung derselben möglichst zu be- 
treiben und ist insbesondere darauf Rücksicht zu nehmen, daß 
die Kosten vurch mehrfältige Benützung vermindert werden können. 
Sämmtliche Berichte der Studienrektorate und Seminar- 
Inspektionen sind anher vorzulegen und wird möglichste Be- 
schleunigung gewärtigt. München, den 17. Dezember 1861. 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten.
	        
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