Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 555. S. 315. 
Ministerial-Entschließung vom 27. Januar 1862, den Turnunterricht 
betreffend. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf den Bericht vom 17. d. Mts. wird nachstehende Ent- 
schließung ertheilt: 
I. Nachdem an den Studienanstalten Landshut und Strau- 
bing Winterlokalitäten bestehen, beziehungsweise ermittelt sind, 
so wird der Turnunterricht an diesen beiden Anstalten als ob- 
ligatorisch unter Vorbehalt der in der Ministerialentschließung 
vom 17. v. Mts. augedeuteten Befreiung für einzelne Schüler 
erklärt. Dieser Unterricht ist nach der Spieß'schen Methode an 
wenigstens 3 Wochentagen zu ertheilen. 
II. Für Ertheilung dieses Unterrichtes wird dem Turn- 
lehrer Wiedemann in Landshut zu seiner bisherigen jährlichen 
Remuneration von 70 fl. eine Zulage im Betrage von 80 fl. 
bewilligt. Die Leitung des Turnunterrichts in Straubing bleibt 
dem Stuvienlehrer Spanfehlner übertragen, welcher auch den 
Turnunterricht am Schullehrer-Seminarium zu leiten hat. Hie- 
für wird demselben zu der bisherigen jährlichen Remuneration 
von 75 fl. eine Zulage im Betrage von 75 fl. bewilligt. Für 
den Unterricht im Schullehrer-Seminar kann dem Studienlehrer 
Spanfehlner ein Gehilfe beigegeben werden, für welchen eine 
Remuneration von jährlich 50 fl. genehm ist. Gegen die Auf- 
stellung des von der Seminar-Inspektion bezeichueten Hilfslehrers 
Joseph Hellmann in letzterer Eigenschaft besteht keine Erinnerung. 
Uebernimmt Spanfehlner den Unterricht an beiden Anstalten 
allein, so ist demselben der Betrag von 200 fl. anzuweisen. 
III. Für die Einrichtung der Winterlokalität in Straubing 
kann von dem dortigen Rektorate eine Summe von 180—200 fl. 
verwendet werden. Zunächst hat das Rektorat hiezu, sowie für 
Beleuchtung und Beheizung den Mehrertrag des durch die 
Ministerialentschließung vom 4. Januar l. J. erhöhten Schul- 
geldes zu benützen. Das Defizit ist nach der unten folgenden 
Vorschrift anzuzeigen und wird aus dem unterfertigten k. Staats- 
ministerium zur Verfügung stehenden besondern Fonds gedeckt 
werden. Die Herstellung der Lokalität r2c. ist sogleich in Angriff 
zu nehmen und schleunig zu beendigen. — Wegen Herstellung eines 
Turnplatzes im Freien zu Landshut hat die k. Regierung, K. d. J.,
	        
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