Contents : Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Städteordnung  beigegeben,  worauf  der  Band  mit  einem  Abriss  der  Städteverfassung
  in  Neuvorpommern  und  Rügen  schliesst.

Der  Inhalt  des  Werkes  ist  im  Vorstehenden  mit  Absicht  eingehender
angegeben  um  zu  zeigen,  wie  der  Verfasser  seine  Aufgabe  aufgefasst  hat.
Er  verfolgt  die  Entstehung  der  Gemeinde,  ihre  Verfassung  und  Verwaltung
und  zwar  sowohl  im  Ganzen,  wie  auch  in  ihren  einzelnen  Einrichtungen,  nach
ihrer  geschichtlichen  Entwicklung  bis  in  die  neueste  Zeit  hinein  und  giebt  ein
Bild,  wie  sie  sich  nach  Gtesetz,  Wissenschaft  und  Praxis  heute  darstellt.  Die
auf  diese  einzelnen  Einrichtungen  sich  beziehenden  Bestimmungen,  die  sich
in  den  verschiedensten  Gesetzen  zerstreut  finden,  werden  zusammengefasst
und  nach  ihrem  inneren  Zusammenhange  behandelt.  Der  den  mancherlei  Einzelbestimmungen
  zu  Grunde  liegende  oder  aus  ihnen  sich  ergebende  Grundsatz
wird  dann  klargelegt  und  ausgestaltet.  Es  wird  somit  der  ganze  reiche  Stoff
des  Gemeindeverfassungs-  und  Verwaltungsrechts,  den  Wissenschaft  und  Praxis
geschaffen  haben,  in  einer  systematischen  Darstellung  vereinigt  und  —  wie  es
in  der  Vorrede  heisst  —  sowohl  in  seinen  theoretischen  wie  seinen  praktischen
Ergebnissen,  geschichtlich  wie  rechtsphilosophisch,  gewürdigt  und  dem  praktischen
  Leben  zugeführt.

In  der  That  ist  es  eine  Fülle  von  Material,  die  darin  verarbeitet  ist.
Nicht  nur  eine  grosse  Anzahl  von  Gesetzen  aus  alter  und  neuer  Zeit  kommen
dabei  in  Betracht,  sondern  besonders  auch  zahlreiche  Entscheidungen  der
höchsten  Instanzen;  namentlich  die  Judikatur  des  Oberverwaltungsgerichts
hat  eine,  soweit  erkennbar,  erschöpfende  Verwerthung  gefunden.  Dadurch
aber  gewinnt  das  Werk,  neben  seiner  rein  wissenschaftlichen  Bedeutung,  einen
besonderen  Werth  für  die  Praxis.  Denn  es  wird  nicht  nur  ein  vollständiger
und  zuverlässiger  Ueberblick  über  die  zur  Anwendung  zu  bringenden  gesetzlichen
  Bestimmungen  und  die  über  ihre  Auslegung  bestehende  Praxis  gegeben,
sondern  auch  durch  die  Klarlegung  der  den  Entscheidungen  zu  Grunde
liegenden  Grundsätze  und  ihre  Einfügung  in  das  aufgebaute  System  die
grundsatzgemässe  Entscheidung  anderer  zur  Entscheidung  zu  bringender
Fälle  erleichtert.

Gründlichkeit  und  Vollständigkeit  der  Behandlung,  Durcharbeitung  und
kritische  Sichtung  des  umfangreichen  Stoffes,  klare  Fassung  und  anregende
Schreibweise  sind  Vorzüge  des  Werkes,  die  ihm  eine  grosse  Bedeutung  für
Wissenschaft  und  Praxis  sichern  werden.  Auf  Einzelheiten  der  in  ihm  entwickelten
  Auffassungen  einzugehen,  würde  bei  seinem  reichen  Inhalt  zu  weit
führen,  umsomehr,  als  sich  die  Geltendmachung  abweichender  Ansichten
gegenüber  den  wohlbegründeten  Ausführungen  des  Verfassers  nicht  mit
wenigen  Worten  erledigen  liesse.

Zu  wünschen  wäre  vielleicht  gewesen,  dass  die  äussere  Anordnung  des
Stoffes  etwas  übersichtlicher  gestaltet  wäre.  Trotz  des  grossen  Umfanges
zerfällt  das  Werk  nur  in  XII  Abschnitte,  von  denen  nur  einer  in  Paragraphen
zerlegt  ist.  Allerdings  ist  ein  ausführliches  Sachregister  vorhanden,  doch  wird