Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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Zahl der physischen Personen von 1084751 auf 1739461 
— um 60,3%, die der juristischen Personen dagegen von 
3251 auf 6947 —= um 118,7% gestiegen. Das Einkommen der 
physischen Personen ist von rund 928492000 auf 2121614000M. 
— um 128,5% und das der juristischen von rund 30 950 000 
auf 92455000 M. = um 198,7% gewachsen (Tab. XI). 
Von den juristischen Personen haben der Zahl nach die 
Aktien- und sonstigen Erwerbsgesellschaften verhältnismäßig 
am geringsten zugenommen, nämlich von 604 auf 1157 = um 
91,60%, während die Zahl der Gemeinden und sonstigen nicht- 
physischen Personen des Öffentlichen Rechts von 2594 auf 5584 
— um 115,3% gestiegen ist. Dagegen hat das Gesamteinkom- 
men bei den Aktiengesellschaften u. dgl. am stärksten zuge- 
nommen, nämlich von rund 22269 000 auf 71 122000 M. = um 
219,40), während dasselbe bei den Gemeinden usw. von rund 
8502000 auf 21001000 M. = um 147,000 gewachsen ist. Die 
erheblichste Zunahme des Einkommens der Aktiengesellschaften 
u. dgl. ist seit 1890 eingetreten, in dem letzten Jahrzehnt hat 
sich dasselbe rund verdoppelt (vgl. Tab. X u. X]). 
4. Das Einkommen nach Seinen (Quellen. 
Die sächsische Einkommensteuerstatistik hat von Anfang 
an das Einkommen nach den gesetzlichen vier Quellen aus 
Grundbesitz, Renten, Gehalt und Löhnen und aus Handel und 
Gewerbe unterschieden. Indem man feststellt, wie viel von dem 
eingeschätzten Gesamteinkommen der Bevölkerung aus jeder 
der einzelnen Haupteinkommensquellen herrührt, gewinnt man 
einen Anhalt für die Beurteilung der kulturellen Entwicklung 
eines Landes. 
Wie sich das Gesamteinkommen in Sachsen in dem Zeit- 
raum von 1879—1902 auf jene vier Quellen verteilt, darüber 
gibt Tabelle XII1l Aufschluß. Hiernach ist der prozentuale An- 
teil an dem Gesamteinkommen bei Grundbesitz und bei Han- 
del und Gewerbe ununterbrochen zurückgegangen, nämlich 
von 20,9 im Jahre 1879 auf 13,7% im Jahre 1902 bzw. von 
33,5 auf 28,0%. Eine ziemlich unregelmäßige Gestaltung zeigt 
die im ganzen nur wenig ansteigende Kurve der Renten, näm- 
lich von 10,7% im Jahre 1879 auf 1200 im Jahre 1902. Der 
Anteil des Einkommens aus Gehalt und Löhnen am Gesamt- 
einkommen ist dagegen stetig und am stärksten gewachsen, 
nämlich von 34,9 auf 46,3%. 
Daraus, daß der prozentuale Anteil von Grundbesitz und 
Handel und Gewerbe am Gesamteinkommen zurückgegangen 
ist, folgt aber natürlich nicht, daß auch das absolute Ein- 
kommen aus diesen Quellen sich vermindert haben muß. Denn 
der Grund hierfür liegt eben darin, daß das Einkommen aus den 
verschiedenen Quellen verschieden stark gewachsen ist. Aus
	        
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