Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

1890.  A

B.  .  10.

 

Sind  ausgehoben  als:  Taxe  der  ausgehobenen  Pferde.

 

 

 

 

 

 

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Pferd  theil  Taxator  Zahlen.  Worten
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1)  In  den  Rubriken  zu  #
rden  Betraͤge  von
einer  halben  Mark  und
dorüber  für  eine  volle
Marl  gerrchuel,  Betröge
unter  einer  halben  Mark
bleiben  auster  Ausatz.

2)  ire  z  nt
im  daß  Natio
dgehobenen  veln  “7
machungspferde  aufzunehmen,
  sondern  in  besonderen
  Nalionalen  zu
verzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)  In  den  für  die  Musterungslommissionen  abzudruckenden  Blanquets  laulel  die  Ueberschrist  der
Nubrik  8;
ind  ausgewählt
2)  In  den  Nationalen,  welche  den  18  n  hellceen  sind  (.  33),  ist  nur  dle  Nubrik:
„Durchschnilisbeirag  in  Zahlen“-der
  nolonne  9  ausgusüllen.

Fürstl.  Schwarzb.  Rubolst.  Gesesammlung.  UI.  21