esetz und L
für das
Königreich Bayern.
Nr. 23.
München, den 21. Mai 1913.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 18. Mai 1913, Bekämpfung des Fleckfiebers (Flecktyphus), hier Durchwanderer aus den
Balkanländern.
Nr. 5303 b/5.
Bekanntmachung, Bekämpfung des Fleckfiebers (Flecktyphus), hier Durchwanderer aus den
Balkanländern.
fl. Staatsministerien des Innern und für Verkehrsangelegenheiten.
In den Balkanländern herrscht das Fleckfieber (Flecktyphus). Im Einvernehmen mit
dem Reichskanzler wird daher auf Grund der §§ 24 Abs. I Ziff. 3, Abs. II und 25 des
Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Krankheiten vom 30. Juni 1900 und unter Bezugnahme
auf Nr. III 8 der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats hierzu vom 21. Februar
1904 — mit Wirksamkeit bis auf weiteres — folgendes bestimmt:
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