3. Die innere Festigung durch Friedrich Wilhelm I1. 95
weit zurück; ganze Strecken, namentlich in Preußen und Litauen, lagen infolge
der Pest und der Verheerungen des Nordischen Krieges (S. 103) völlig
verödet; in Preußen wohnten auf 1 qkm nur zwölf Menschen. Das Landvolk
war gänzlich verroht, lebte von der widerlichsten Nahrung, baute weder
Obst noch Gemüse; der deutsche Pflug, Wind= und Wassermühlen waren verschwunden,
die Wälder voller Wölfe. Auch der Adel war gänzlich verarmt;
in den Städten fehlte es an Handwerkern, der Handel des Ostens lag völlig
danieder; die einst so reichen Königsberger Kaufleute besaßen kein Schiss
mehr. Dazu lastete auf dem Lande der harte Druck der ständischen Steuerverwaltung.
In diesem Punkte griff der König zunächst ein, indem er eine
nach der Ertragsfähigkeit des Bodens gewissenhaft festgesetzte Hufensteuer einführte.
Viele Adlige erkannten die Notwendigkeit und Wohlthat dieser Maßregel
auch an; als aber die ostpreußischen Stände dem Könige Schwierigkeiten
machen wollten, schrieb er: „Ich stabiliere die Souverainité wie ein
Rocher de Bronze.“ An diesem Bronzefelsen der staatlichen Souveränität
zerschellten die angemaßten ständischen Vorrechte, aber der kleine Mann
atmete auf.
Die größte Sorgfalt wendete der König den Domänen zu, die den
Bauern als Muster dienen sollten. Er erklärte sie in hochherziger Weise
sämtlich für Staatseigentum und bestimmte, daß sie weder geteilt, noch ein
Stück von denselben veräußert werden dürfe; die in Erbpacht gegebenen
Güter zog er wieder ein und verpachtete sie nur auf sechs Jahre. Die
Pächter sollten genau beaufsichtigt werden, „ob in die Kuhställe fleißig Stroh
eingestreut, ob neben den Misthaufen auch Mistpfützen angelegt und der Mist
zu gehöriger Zeit aufs Feld gefahren würde". Unablässig war der König
bemüht, die Domänen durch Kauf oder Austrocknen von Sümpfen zu vergrößern,
durch bessere Bewirtschaftung zu heben, und die Musterwirtschaft der
Domänen wirkte vorteilhaft auf die Hebung der ganzen Landwirtschaft ein.
In der Nähe von Friesack wurde das rhin= und havelländische Luch entwässert
und daselbst eine Musterwirtschaft eingerichtet. Auch in den Warthebrüchen
wurden einige Kolonien angelegt; als die Forstbeamten nachher
klagten, daß infolgedessen das Wild, namentlich die wilden Schweine, dort
sehr abgenommen hätte, schrieb der König auf den Rand der Beschwerde:
„Besser Menschen als Schweine."“
Durch die Einführung des Hufenschosses war auch die Last des Bauern
etwas erleichtert; dennoch war seine Lage noch traurig genug. Denn er
war — namentlich in den früher slavischen Gebieten — seinem Gutsherrn
fast leibeigen geworden, mußte ihm Hand= und Spanndienste leisten, so daß
er auf seinem eigenen Acker nur morgens früh und abends spät oder wohl
gar nur am Sonntag arbeiten konnte. Dabei durften er wie auch seine
Kinder ohne Erlaubnis des Herrn weder fortziehen, noch ein Handwerk ergreifen
oder eine Ehe schließen. Auch war sein Gutsherr sein Richter, der
ihn durch Schläge zur Arbeit antreiben oder vom Hofe jagen durfte, falls er
diesen anders verwerten wollte. Auf den königlichen Domänen standen die
Bauern unter den oft harten königlichen Beamten. Schon Friedrich I. hatte
vergeblich versucht, diese „Erbunterthänigkeit“ aufzuheben. Friedrich Wilhelm