Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

6  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  12.)

polnischen  Provinzen  alles  beseitigen,  was  Unzufriedenheit  schafft.  Pr.  Min.
des  Innern  v.  Köller:  Die  Vorlage  sei  kein  Ausnahmegesetz,  sondern  bekämpfe
  die  Sozialdemokraten  auf  dem  Boden  des  gemeinen  Rechtes.  Die
Sozialdemokratie  reize  grundsätzlich  zu  Verbrechen  gegen  das  Eigentum
und  die  staatliche  Ordnung  und  zur  Beschimpfung  der  Religion  an.

12.  Januar.  (Reichstag.)  Umsturzvorlage.  Rede  Hohenlohes.
  Frohme  gegen  Stumm.

Nachdem  Abg.  Spahn  (3.)  wohlwollende  Prüfung  der  Vorlage  in
der  Kommission  zugesichert  hat,  ergreift  das  Wort  Reichskanzler  Fürst  zu
Hohenlohe-Schillingsfürst:  Meine  Herren,  der  bisherige  Gang  der
Verhandlungen  über  den  vorliegenden  Gesetzentwurf  läßt  mich  hoffen,  daß
die  Bedeutung  des  Gesetzentwurfs  vom  Reichstag  gewürdigt  wird,  und  daß
Sie  denselben  einer  Kommission  zur  näheren  Prüfung  überweisen  werden.
Ich  glaube  annehmen  zu  dürfen,  daß  Sie  die  Gefahren,  von  welchen  die
Staatsordnung  und  die  bürgerliche  Gesellschaft  bedroht  sind,  erkennen  und
Abhilfe  schaffen  wollen.  Die  verbündeten  Regierungen  find  der  Ansicht,
daß  es  notwendig  sei,  den  Besorgnissen  weiter  Kreise  der  Bevölkerung,
welche  sich  in  ihren  heiligsten  Gefühlen  verletzt  und  in  ihrem  Besitz  bedroht
sehen,  Rechnung  getragen  werden  muß.  Zwei  Wege  boten  sich  dazu:  der
Weg  des  Ausnahmegesetzes  und  der  Weg  der  Verschärfung  einzelner  Bestimmungen
  des  Strafgesetzbuches.  Es  schien  nicht  ratsam,  den  Weg  des
Ausnahmegesetzes  zu  betreten.  Ob  die  günstigen  Erwartungen,  die  man
seinerzeit  an  das  Gesetz  von  1878  geknüpft  hat,  wirklich  eingetreten  sind
oder  nicht,  das  ist  eine  sehr  bestrittene  Frage,  darauf  gehe  ich  nicht  weiter
ein.  Sachliche  Erwägungen  haben  zu  dem  Entschluß  geführt,  die  Reform
auf  dem  Boden  des  gemeinen  Rechts  auszuführen.  Infolge  dessen  mußte
eine  gewisse  mittlere  Diagonale  innegehalten  und  Vorschriften  erlassen  werden,
die  einen  Schutzwall  für  die  höchsten  Güter  des  Lebens  gegen  alle  Angriffe
zu  bilden  haben,  von  welcher  Seite  sie  auch  kommen  mögen.  Auf  dieser
maßvollen  Grundlage  bewegt  sich  der  Gesetzentwurf  und  stellt,  indem  er  sich
nicht  gegen  eine  bestimmte  Partei,  sondern  gegen  die  gewaltthätigen  Friedensstörungen
  in  jeder  Form  richtet,  das  Mindestmaß  dar,  welches  nach  Ansicht
der  verbündeten  Regierungen  zur  Aufrechterhaltung  der  inneren  Sicherheit
im  Reiche  notwendig  ist.  Ich  möchte  noch  zwei  Punkte  hervorheben.  Es
wäre  vollkommen  irrig,  wenn  man  in  der  Vorlage  eine  Schmälerung  des
Rechtes  der  freien  Meinungsäußerung  sehen  wollte.  Eine  derartige  Absicht
und  eine  solche  Wirkung  liegt  dem  Gesetz  vollständig  fern.  Nicht  irgend
eine  Meinung  oder  deren  Aeußerung  wird  von  dem  Entwurf  unter  Strafe
gestellt;  sie  wird  strafbar  nur  durch  die  Form,  in  welcher  sie  sich  geltend
macht,  indem  diese  in  einer  Aufforderung  zu  einer  strafbaren  Handlung
besteht,  eine  öffentliche  Friedensstörung  oder  einen  öffentlichen  Angriff  enthält.
  Die  Vorlage  trifft  nicht  den  Kampf  der  Meinungen,  sondern  fie
trifft  nur  die  Methode  des  Kampfes.  Es  ist  ein  völkerrechtliches  Gesetz,
daß  im  Kampfe  der  Völker  unter  einander  keine  vergifteten  Waffen  und
keine  explosiven  Geschosse  bei  Handfeuerwaffen  gebraucht  werden  dürfen.
Denselben  Grundsatz  überträgt  die  Vorlage  auf  den  Streit  der  Meinungen
innerhalb  der  Volksgenossen.  Im  freien  Austausch  der  Gedanken  mag  der
Widerstreit  der  Ansichten  ausgefochten  werden;  der  Gegner  soll  überzeugt
und  überwunden,  aber  nicht  verstümmelt  oder  vernichtet  werden.  Die  giftigen
  Waffen  des  Hasses,  der  Verleumdung  und  der  Gewalt  sollen  keine
Anwendung  finden  unter  den  Angehörigen  desselben  Volkes.  Der  Glaube,
der  allen  heilig  ist,  die  grundlegenden  Einrichtungen  des  Vaterlandes  und
der  Familie,  die  allen  gemein  sind,  sie  müssen  gegen  öffentliche,  den  Frieden