Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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zugehenden,  gegenwärtig  auf  56  fl.  30  kr.  berechneten  Einkommensverlust  keine  Entschädigung
  anzusprechen.  Die  Bewerber  um  diese  Stelle  haben  sich  innerhalb  vier
Wochen  vorschristmäßig  bei  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.

Es  werden  wieder  beseht  werden:

2)  die  katholische  Pfarrei  Pfärrich,  Oberamts  und  Dekanats  Wangen,  zu
welcher  542  Pfarrgenossen  in  sehr  vielen  zerstreut  liegenden  Weilern  und  Höfen  gehören.
  Sie  hat  von  eigenen  Gütern,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  Gebühren  ein
beständiges  Einkommen  von  758  fl.;

5)  die  katholische  Pfarrei  Dätzingen,  Oberamts  Böblingen  und  Dekanarg
Stuttgart,  welche  im  Pfarrdorfe  546,  und  in  vielen  außerordentlichen  Filiglien  157,
zusammen  703  Pfarrgenossen  begreift.  Das  beständige  Einkommen  belauft  sich  von
eigenen  Gütern,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  auf  670  fl.;

4)  die  katholische  Pfarrei  Lippach,  Oberamts  und  Dekanats  Ellwangen,  welche
im  Marrdorfe  und  in  einigen  Filialhdèfen  469  Pfarrgenossen  zählt.  Sie  gewährt
von  eigenen  Gütern,  Zehnten,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren
ein  beständiges  Einkommen  von  662  fl.z

5)  die  katholische  Caplanei  in  der  Vorstadt  Rottenburg-Ehingen,  welche  anu
Gartenertrag,  Besoldung  und  gestifteten  Gebuͤhren  ein  bestaͤndiges  Einkommen  von
607  fl.  gewaͤhrt.

Die  Bewerber  um  diese  vier  Kirchenstellen  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei
dem  katholischen  Kirchenrath  vorschriftmaͤßig  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Praͤzeptorat  in  Blaubeuren  haben  sich
innerhalb  drei  Wochen  vorschriftmaͤßig  bei  dem  K.  Studienrathe  zu  melden.  In
23—30  wöchentlichen  Stunden  hat  der  Praͤzeptor  seinen  Schuͤlern  Unterricht  in  den
alten  Sprachen  zu  geben,  zugleich  aber  auch  mit  dem  aufzustellenden  Reallehrer  in
etliche  Realpensen  sich  zu  theilen.  Das  Einkommen  der  Stelle,  mit  Inbegriff  des
Schulgeldes,  berechnet  sich  zu  600  fl.,  wozu  noch  eine  Amtswohnung  kommt.

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Am  9.  d.  M.  ist  der  Canzlist  Gasser  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm
gestorben.