Full text : Unser Preußen.

148  Zweiter  Zeitraum.

werden  seine  Unterthanen,  die  arm  sind,  ihm  nachzuahmen  suchen  und  sich
ruinieren.“  Zur  Förderung  des  Ackerbaus,  des  Handels  und  der  Gewerbe
hat  Friedrich  der  Große  140  Millionen  Mark  aufgewandt.  Mit  Recht  konnte
er  im  Alter  sagen:  „Der  Staat  ist  reich,  ich  aber  bin  arm.“

Friedrich  der  Große  verdankt  seine  große  Volkstümlichkeit  neben  seinen
großen  Kriegsthaten  vor  allem  seiner  unparteilichen  Rechtspflege.  Auf  dem
Lande  lag  sie  meistens  in  den  Händen  von  rechtsunkundigen  Amtleuten,  die
sie  als  eine  Einnahmequelle  ansahen.  Auch  die  schlecht  besoldeten  Räte  der
höheren  Gerichte  waren  auf  Nebeneinnahmen  angewiesen,  die  Rechtsanwälte
meistens  unwissend.  „Das  Volk  hatte  sich"  nach  des  Königs  eigenen  Worten
„gewöhnt,  die  Gesetze  zu  umgehen;  schamlos  trieben  die  Advokaten  ihren
Handel  mit  Treu  und  Glauben.  Allezeit  gewann  der  Reiche  seinen  Prozeß
gegen  den  Armen“;  ja  diesem  war  wegen  der  Langwierigkeit  und  Kostspieligkeit
  der  Prozesse  die  Beschreitung  des  Rechtsweges  kaum  möglich.
Friedrich  Wilhelm  I.  hatte  in  einzelnen  Fällen  wohl  in  den  Gang  der  Rechtspflege
  eingegriffen,  aber  dadurch  dauernd  nichts  gebessert.

Friedrich  hat  bis  zu  seinem  Tode  an  der  Besserung  der  Rechtspflege
in  Preußen  gearbeitet.  Nach  den  Vorschlägen  des  Justizministers  Coccejie
wurde  gleich  nach  dem  Dresdener  Frieden  eine  Reform  des  Richterstandes,
des  Gerichtsverfahrens  und  der  Gesetzgebung  in  Angriff  genommen.  Schon
1747  erschien  der  Codex  Fridericianus,  ein  Gesetzbuch,  das  eine  neue  Gerichtsordnung
  enthielt.  Die  Rechtspflege  wurde  von  der  Verwaltung  getrennt
  und  nur  rechtskundigen  Leuten  übertragen;  die  Richter  an  den  Obergerichten
  wurden  so  besoldet,  daß  sie  sich  ganz  ihrem  Amte  widmen  konnten.
Die  Gerichte  erhielten  volle  Unabhängigkeit.  „Ich  habe  mich  entschlossen,“
sprach  der  König,  „den  Gang  der  Prozesse  niemals  zu  stören.  Die  Gesetze
müssen  sprechen  und  der  König  schweigen.“"  Dadurch  wurde  Preußen,  das
bislang  ein  Militärstaat  gewesen  war,  auch  zu  einem  Rechtsstaate.  Die
Gebühren  wurden  ermäßigt  und  der  Gang  der  Prozesse  durch  Einführung
des  mündlichen  Verfahrens  beschleunigt.  Die  Bestätigung  schwerer  Strafen,
besonders  der  Todesurteile,  behielt  sich  der  König  vor,  und  er  milderte  nicht
selten  die  Strase,  welche  einem  Armen  auferlegt  worden  war.  „Ich  will
ein  rechter  König  der  armen  Leute  sein,“  sagte  er  und  war  stets  geneigt,  dem
Geringen  gegen  den  Großen  beizustehen.  Dies  zeigte  sich  deutlich  in  dem
Prozeß  des  Müllers  Arnold.  Dieser  wollte  die  Pacht  nicht  zahlen,  weil  ihm
durch  Anlegung  eines  Karpfenteiches  das  Wasser  entzogen  sei;  dafür  wurde
ihm  nach  gerichtlichem  Urteil  die  Mühle  verkauft.  Auf  seine  Beschwerde  ließ
der  König  die  Sache  durch  einen  Offizier  untersuchen,  gab  dem  Milller  recht
und  bestrafte  die  Richter.  In  dem  Protokoll  über  diesen  Fall  sagt  der  König:
„Die  Justizkollegia  müssen  nur  wissen,  daß  der  geringste  Bauer,  ja  der  Bettler
ebensowohl  ein  Mensch  ist,  wie  Se.  Majestät,  und  dem  alle  Justiz  widerfahren
  muß,  indem  vor  der  Justiz  alle  Leute  gleich  sind,  es  mag  sein  ein
Prinz,  der  wider  einen  Bauer  klagt,  oder  auch  umgekehrt.  Ein  Justizkollegium,
das  Ungerechtigkeit  ausübt,  ist  gefährlicher  und  schlimmer  als  eine  Diebesbande.“"
  Dieser  Erlaß  erregte  im  In=  und  Auslande  die  freudigste  Begeisterung,
  die  auch  dann  nicht  schwand,  als  man  erfuhr,  daß  der  König  sich