148 Zweiter Zeitraum.
werden seine Unterthanen, die arm sind, ihm nachzuahmen suchen und sich
ruinieren.“ Zur Förderung des Ackerbaus, des Handels und der Gewerbe
hat Friedrich der Große 140 Millionen Mark aufgewandt. Mit Recht konnte
er im Alter sagen: „Der Staat ist reich, ich aber bin arm.“
Friedrich der Große verdankt seine große Volkstümlichkeit neben seinen
großen Kriegsthaten vor allem seiner unparteilichen Rechtspflege. Auf dem
Lande lag sie meistens in den Händen von rechtsunkundigen Amtleuten, die
sie als eine Einnahmequelle ansahen. Auch die schlecht besoldeten Räte der
höheren Gerichte waren auf Nebeneinnahmen angewiesen, die Rechtsanwälte
meistens unwissend. „Das Volk hatte sich" nach des Königs eigenen Worten
„gewöhnt, die Gesetze zu umgehen; schamlos trieben die Advokaten ihren
Handel mit Treu und Glauben. Allezeit gewann der Reiche seinen Prozeß
gegen den Armen“; ja diesem war wegen der Langwierigkeit und Kostspieligkeit
der Prozesse die Beschreitung des Rechtsweges kaum möglich.
Friedrich Wilhelm I. hatte in einzelnen Fällen wohl in den Gang der Rechtspflege
eingegriffen, aber dadurch dauernd nichts gebessert.
Friedrich hat bis zu seinem Tode an der Besserung der Rechtspflege
in Preußen gearbeitet. Nach den Vorschlägen des Justizministers Coccejie
wurde gleich nach dem Dresdener Frieden eine Reform des Richterstandes,
des Gerichtsverfahrens und der Gesetzgebung in Angriff genommen. Schon
1747 erschien der Codex Fridericianus, ein Gesetzbuch, das eine neue Gerichtsordnung
enthielt. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt
und nur rechtskundigen Leuten übertragen; die Richter an den Obergerichten
wurden so besoldet, daß sie sich ganz ihrem Amte widmen konnten.
Die Gerichte erhielten volle Unabhängigkeit. „Ich habe mich entschlossen,“
sprach der König, „den Gang der Prozesse niemals zu stören. Die Gesetze
müssen sprechen und der König schweigen.“" Dadurch wurde Preußen, das
bislang ein Militärstaat gewesen war, auch zu einem Rechtsstaate. Die
Gebühren wurden ermäßigt und der Gang der Prozesse durch Einführung
des mündlichen Verfahrens beschleunigt. Die Bestätigung schwerer Strafen,
besonders der Todesurteile, behielt sich der König vor, und er milderte nicht
selten die Strase, welche einem Armen auferlegt worden war. „Ich will
ein rechter König der armen Leute sein,“ sagte er und war stets geneigt, dem
Geringen gegen den Großen beizustehen. Dies zeigte sich deutlich in dem
Prozeß des Müllers Arnold. Dieser wollte die Pacht nicht zahlen, weil ihm
durch Anlegung eines Karpfenteiches das Wasser entzogen sei; dafür wurde
ihm nach gerichtlichem Urteil die Mühle verkauft. Auf seine Beschwerde ließ
der König die Sache durch einen Offizier untersuchen, gab dem Milller recht
und bestrafte die Richter. In dem Protokoll über diesen Fall sagt der König:
„Die Justizkollegia müssen nur wissen, daß der geringste Bauer, ja der Bettler
ebensowohl ein Mensch ist, wie Se. Majestät, und dem alle Justiz widerfahren
muß, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein
Prinz, der wider einen Bauer klagt, oder auch umgekehrt. Ein Justizkollegium,
das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande.“"
Dieser Erlaß erregte im In= und Auslande die freudigste Begeisterung,
die auch dann nicht schwand, als man erfuhr, daß der König sich