158 Zweiter Zeitraum.
Das nach dem Muster der athenischen Propyläen erbaute Brandenburger
Thor in Berlin mit dem berühmten, von Schadow 'modellierten Vier—
gespann, ein Denkmal deutscher Bildhauer- und Baukunst, wurde (1793)
vollendet. Der durch seine Radierungen und Kupferstiche berühmte Chodo—
wiecki, der viele Bücher seiner Zeit mit hübschen Bildern geschmückt hat,
wurde Direktor der Akademie in Berlin. Auf Vorschlag des verdienten
Ministers von Zedlitz errichtete der König das Oberschulkollegium, das
sämtliche Schulen des Landes beaufsichtigen, jede nach ihrer besonderen Aufgabe
einrichten und die Bildung und Prüfung der Lehrer überwachen sollte.
Von jetzt ab sollte kein Lehrer mehr angestellt oder befördert werden, der
nicht seine Fähigkeit durch Zeugnisse nachweisen könne. Die Zöglinge der
höheren Schulen sollten fortan in einer besonderen Prüfung ihre Reife für
den Besuch einer Universität darlegen; 1789 fand in Preußen die erste Maturitätsprüfung
statt. Der Jesuitenorden wurde für Preußen aufgehoben;
seine liegenden Gründe fielen teils katholischen Schulen, teils der Universität
Halle zu. Das Allgemeine Landrecht (S. 150) wurde unter Friedrich
Wilhelm II. 1794 eingeführt. Zur Hebung der Landwirtschaft und zur.
Förderung des Verkehrs ließ der König den Ruppiner Kanal graben; 1787
wurde in der Grafsschaft Mark durch Steins (S. 180) Bemühen die erste Chaussee
in Preußen, 1792 diejenige zwischen Berlin und Potsdam erbaut.
Es fehlte dem König aber die weise Sparsamkeit, die eiserne Willensund
die unermüdliche Arbeitskraft. Von seinem Oheim nur wenig in die
Staatsgeschäfte eingeführt, gewährte er seinen Räten eine zu große Selbständigkeit.
Augendiener wurden seine Günstlinge; sie brachten ihn bald um
die Gunst des Volkes auch in solchen Dingen, bei denen der König die besten
Absichten hegte. Zur evangelischen Kirche z. B. stellte er sich viel freundlicher
als sein königlicher Oheim: er nahm nebst den Gliedern des königlichen Hauses
wieder regelmäßig am Gottesdienste teil; deshalb hofften viele von ihm auch
eine Besserung der religiösen und sittlichen Verhältnisse im Lande.
Die von England ausgegangene, aber in Frankreich, besonders von Voltaire
und Rousseau, weiter entwickelte Aufklärung hatte auch in Preußen nicht
nur Gleichgültigkeit gegen alles Kirchliche, sondern sogar freche Religionsspötterei
und Gottlosigkeit im Handeln erzeugt. Am verrufensten waren die
Berliner; „die Gebildeten schämten sich,“ wie Hamann erzählt, „den Namen
Jesu in den Mund zu nehmen.“ Schon Friedrich der Große sagte in seinen
alten Tagen: „Ich wollte einen Finger darum geben, wenn die Berliner
wieder so sittenrein wären, wie in den Tagen meines Vaters.“ Friedrich
Wilhelm II. suchte das Übel durch Machtgebote zu heilen, indem er auf den
Rat des Ministers Wöllner (1788) ein Religionsedikt erließ: allen Geistlichen
und Lehrern wurde bei Strafe der Amtsentsetzung geboten, sich streng
an die Lehren der orthodoxen Kirche zu halten; sie wurden fortan scharf überwacht
und nur Kandidaten der strenggläubigen Richtung angestellt. Aber eine
Besserung wurde nicht erreicht, nur die Heuchelei befördert. Ebensowenig wirkte
das Censuredikt, durch welches man die leichtfertige Presse zu unterdrücken
hoffte. Beides blieb ohne nachhaltige Frucht, weil die höheren und gebildeten
Stände sich dadurch nicht gebunden fühlten und das übelste Vorbild gaben.