Full text : Unser Preußen.

158  Zweiter  Zeitraum.

Das  nach  dem  Muster  der  athenischen  Propyläen  erbaute  Brandenburger
Thor  in  Berlin  mit  dem  berühmten,  von  Schadow  'modellierten  Vier—
gespann,  ein  Denkmal  deutscher  Bildhauer-  und  Baukunst,  wurde  (1793)
vollendet.  Der  durch  seine  Radierungen  und  Kupferstiche  berühmte  Chodo—
wiecki,  der  viele  Bücher  seiner  Zeit  mit  hübschen  Bildern  geschmückt  hat,
wurde  Direktor  der  Akademie  in  Berlin.  Auf  Vorschlag  des  verdienten
Ministers  von  Zedlitz  errichtete  der  König  das  Oberschulkollegium,  das
sämtliche  Schulen  des  Landes  beaufsichtigen,  jede  nach  ihrer  besonderen  Aufgabe
  einrichten  und  die  Bildung  und  Prüfung  der  Lehrer  überwachen  sollte.
Von  jetzt  ab  sollte  kein  Lehrer  mehr  angestellt  oder  befördert  werden,  der
nicht  seine  Fähigkeit  durch  Zeugnisse  nachweisen  könne.  Die  Zöglinge  der
höheren  Schulen  sollten  fortan  in  einer  besonderen  Prüfung  ihre  Reife  für
den  Besuch  einer  Universität  darlegen;  1789  fand  in  Preußen  die  erste  Maturitätsprüfung
  statt.  Der  Jesuitenorden  wurde  für  Preußen  aufgehoben;
seine  liegenden  Gründe  fielen  teils  katholischen  Schulen,  teils  der  Universität
Halle  zu.  Das  Allgemeine  Landrecht  (S.  150)  wurde  unter  Friedrich
Wilhelm  II.  1794  eingeführt.  Zur  Hebung  der  Landwirtschaft  und  zur.
Förderung  des  Verkehrs  ließ  der  König  den  Ruppiner  Kanal  graben;  1787
wurde  in  der  Grafsschaft  Mark  durch  Steins  (S.  180)  Bemühen  die  erste  Chaussee
in  Preußen,  1792  diejenige  zwischen  Berlin  und  Potsdam  erbaut.

Es  fehlte  dem  König  aber  die  weise  Sparsamkeit,  die  eiserne  Willensund
  die  unermüdliche  Arbeitskraft.  Von  seinem  Oheim  nur  wenig  in  die
Staatsgeschäfte  eingeführt,  gewährte  er  seinen  Räten  eine  zu  große  Selbständigkeit.
  Augendiener  wurden  seine  Günstlinge;  sie  brachten  ihn  bald  um
die  Gunst  des  Volkes  auch  in  solchen  Dingen,  bei  denen  der  König  die  besten
Absichten  hegte.  Zur  evangelischen  Kirche  z.  B.  stellte  er  sich  viel  freundlicher
als  sein  königlicher  Oheim:  er  nahm  nebst  den  Gliedern  des  königlichen  Hauses
wieder  regelmäßig  am  Gottesdienste  teil;  deshalb  hofften  viele  von  ihm  auch
eine  Besserung  der  religiösen  und  sittlichen  Verhältnisse  im  Lande.
Die  von  England  ausgegangene,  aber  in  Frankreich,  besonders  von  Voltaire
und  Rousseau,  weiter  entwickelte  Aufklärung  hatte  auch  in  Preußen  nicht
nur  Gleichgültigkeit  gegen  alles  Kirchliche,  sondern  sogar  freche  Religionsspötterei
  und  Gottlosigkeit  im  Handeln  erzeugt.  Am  verrufensten  waren  die
Berliner;  „die  Gebildeten  schämten  sich,“  wie  Hamann  erzählt,  „den  Namen
Jesu  in  den  Mund  zu  nehmen.“  Schon  Friedrich  der  Große  sagte  in  seinen
alten  Tagen:  „Ich  wollte  einen  Finger  darum  geben,  wenn  die  Berliner
wieder  so  sittenrein  wären,  wie  in  den  Tagen  meines  Vaters.“  Friedrich
Wilhelm  II.  suchte  das  Übel  durch  Machtgebote  zu  heilen,  indem  er  auf  den
Rat  des  Ministers  Wöllner  (1788)  ein  Religionsedikt  erließ:  allen  Geistlichen
  und  Lehrern  wurde  bei  Strafe  der  Amtsentsetzung  geboten,  sich  streng
an  die  Lehren  der  orthodoxen  Kirche  zu  halten;  sie  wurden  fortan  scharf  überwacht
  und  nur  Kandidaten  der  strenggläubigen  Richtung  angestellt.  Aber  eine
Besserung  wurde  nicht  erreicht,  nur  die  Heuchelei  befördert.  Ebensowenig  wirkte
das  Censuredikt,  durch  welches  man  die  leichtfertige  Presse  zu  unterdrücken
hoffte.  Beides  blieb  ohne  nachhaltige  Frucht,  weil  die  höheren  und  gebildeten
Stände  sich  dadurch  nicht  gebunden  fühlten  und  das  übelste  Vorbild  gaben.