Metadata : Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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4)  Die  Höhe  der  vom  1.  Mai  ab  einzubehaltenden  Gehaltsabzüge
a.  zur  Wittwenkasse,
b.  -PKleiderkasse,
cc.  =  Regimentsmufkkasse,  «
d.  für  die  Lebensversicherungsanstalt  für  die  Armee  und  Marine,
*  zur  Kngommnensteuer  und  nur  für  die  Stamm-Offiziere
ist  dem  Lehr-Infanterie-Bataillon  spätestens  14  Tage  vor  dem  Eintreffen  der  Offiziere  mihutheilen.
inb  handere  als  die  voraufgeführten  Abzüge  werden  vom  Lehr-Infanterie-Bataillon  nicht
einbehalten.  "
5)  Die  nach  der  Gehaltszahlung  am  1.  April  in  den  Truppenkassen  vorhandenen  Bestände  an  Wittwenvsen-
  und  Kleiderkafsenbeiträgen  sowie  Lebensversicherungsprämien  der  zum  Stamm  kommandirten
Offiziere  sind  dem  Lehr-Infanterie-Bataillon  bis  zum  16.  desselben  Monats  einzusenden.
6)  Nich  Rückkehr  der  Offiziere  zu  ihren  Truppentheilen  werden  die  unter  4  a  bis  d  bezeichneten,
in,  der=  Lase  des  Lehr=  Infanterie  -Bataillons  vorhandenen  Gehaltsabzüge  den  Truppentheilen
erwiesen.
7)  Die  Zulagen,  welche  den  Unteroffizieren  und  Mannschaften  aus  dem  Ersparniß=  2c.  Fonds  ihrer
Truppentheile  gewährt  werden  (lsie  Anlage  1),  zahlt  das  Lehr  Infanterie-Bataillon  am  Schlusse
jedes  Monats  vorschußweise.  Die  Erstattung  und  Einziehung  erfolgt  wie  zu  V.  4  angegeben.

 

Kriegsministerium.  Nr.  33  Berlin  den  26.  Februar  1887.
r.  r
Dienstvorschrift  über  Nerschgebaisg  be  Heiaberanen  *  Dienst  sowie  bei  Entlafsungen

Ar  Stelle  des  Reglements  über  Verpflegung  der  Rekruten,  Reservisten  2c.  vom  5.  Oktober  1854  tritt  vom
1  Fized,  5  ab  die  mittelst  Allerhöchster  Kabinets-Ordre  vom  22.  Februar  d.  J.  genehmigte  obengedachte
ienstvorschrift.
Dieselbe  wird  den  Kommandobehörden  2c.  in  der  erforderlichen  Anzahl  von  Exemplaren  nebst
Vertheilungsplan  unter  Umschlag  zugehen.  ·
iese  Dienstvorschrift  wird  im  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  u.  Sohn,
Berlin  SW.,  Hochstraße  68  —70,  und  zwar  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  55  Pf.  für  das  geheftete
und  von  70  Pf.  für  das  in  Pappe  gebundene  Exemplar  erscheinen.

 

 

 

 

 

 

 

No.  441/2.  87.  B.  3.  Bronsart  v.  Schellendorff.
Kriegsministerium.
Bekleidungs-Abtheilung.  Berlin  den  28.  Februar  1887.
Nr.  34.
Lederpreise.
Hannover  Braunschweig
Auf  den  Ledermärkten  i  b  1887  sind
Uf  den  Ledermärkien  im  Februar  1887  fin  shchser  niedrigser  höchster  niedrigster
ür  das  Kil  lt:
für  das  Kilo  gezah  Preis  Preis
pf.  Pf.  Pf.  —ss.
Wildsohlleder  .  240  180  370  310
Zahmsohllbdbdbeeer  350  310  330  300
Fahlledden  340  300  450  310
"  Brandsohllbdber  240  220  300  #  250
l

 

 

 

No.  450,2.  87.  B.  3.  Nitschmann.