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Kriegsamt,
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dere Abteilung angegliedert. Es hat dafür Sorge zu
tragen, daß alle technischen Fragen bei allen Inspektionen
und Referaten vom gleichen Gesichtspunkt behandelt
werden. Dazu hat das Hauptbüro durch seine Ingenieure
in Verbindung mit den einzelnen Stellen zu bleiben An
dem Geschäftsgang des Waffen= und Munitions-Beschaffungsamtes
tritt eine Aenderung hierdurch nicht ein.
Für die Bearbeitung aller mit der Fabrikation zusammenhängenden.
Fragen ist das bereits in Spandau eingerichtete
Biiro zu einem Fabrikationsbüro als Unterabteilung
des Hauptbüros auszubanen. In diesem
Fabrikationsbüro müssen sämtliche Heeresgeräte, die von
dem Wafssen= und Munitions-Beschaffungsamt beschafft
werden, nachdem sie auf Grund der militärischen Anforderungen
durchgearbeitet sind, auf Herstellung und Materialverwendung
weiter bearbeitet werden. Außerdem ist eine
möglichst weitgehende Einheitlichkeit der von den verschiedenen
Truppengattungen gebrauchten Geräte, JFahrzenge,
Munitionsteile usw. anzustreben, soweit die Verhältnisse
des Krieges dies zulassen.
Die Durchführung der Organisation erfolgt im Einvernehmen
mit dem Chef des technischen Stabes des Kriegsamtes.
Insbesondere werden von dem „Technischen Hauptbüro“
allein oder in Verbindung mit den Kriegsamtstellen
die solgenden Aufgaben zu erfüllen zu sein:
1. Klärung fämtlicher kechnischer Fragen bei der Massenherstellung
von Waffen und Munition und Bearbeitung
der für diese Massenherstellung erforderlichen
Maßnahmen.
2. Technische Unterstützung bei der Verteilung der dem
Waffen= und Munitions-Beschaffungsamt von der
KRA zugebilligten Makerialmengen auf die einzelnen
Abteilungen im Einvernehmen mit den einzelnen Neferaten
des Waffen= und Munitions-Beschaffungsamtes.
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3. Durchführung zweckmäßiger Arbeitsverfahren in allen
für die Heeresverwaltung arbeitenden Staats- und
Privatbetrieben und Beratung in den mit der Massenherstellung
pbusammenhängenden Fragen.
4. Technische Beratung bei Verteilung der Arbeit auf die
einzelnen Fabriken zur besten Ausnutzung derselben
und bei der Heranziehung neuer Fabriken zu drinçdenden
Heereslieferungen.
5. Unterstützung und Beratung der Fabriken in allen Arbeiter-,
Material. und Maschinenfragen.
6. Maßnahmen zur Einhaltung und Abkürzung der
Lieferfriften, Untersuchung der Wege zur möglichsten
Steigerung der Leistungen in Zusammenarbeit mit
den einzelnen Inspektionen, Abteilungen und Referaten
des Waffen- und Munitions-Beschaffungsamtes
unter sachgemäßer Berücksichtigung der Dringlickkeit,
sowie aller in Betracht kommenden Material. und
Maschinenfragen. «
7. Vorschläge für geeignete Ausnutzung nicht abgenommener
Lieferungen.
8. Zweckmäßigste Bestaltung der Abnahmeverfahren in
technischer Beziehung durch Schaffung geeigneter
und einheitlicher Normen, Toleranzbestimmungen,
Lehren usw.
Groener.
Fmiliche mittellungen und Nackhrichten
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Bahnsendungen für das Württembergische
frtilleriedepot Ulm.
·« Prlegsamt.
Waffen- und Munitions-Belchaffungs-Hmt.
Nr. 11514. 12. 16. D. 2b
vom 26. 12. 1916.
Für die Munitionsanstalt des Württembergischen
Artilleriedepots Ulm bestimmte Bahnsendungen sind zu
richten an die „Munitionsanstalt des Württembergischen
Artilleriedepots Ulm, Station Einsingen, Anschlußgleis.“
I. A.. gez. Kipping.
Bahnlendungen an das Hrtilleriedepof Cüftrin.
W7 RAirlegsamt. 6
Waften- und Munltions-Bescheffungs-#nt
Kr. 89°. 12. 14. D. 1 b.
nam 23. 12. 1916.
Wagenladungen und Stückgüter an das Artilleriedepot
Cüstrin sind wie folgt zu leiten:
Nach Station Castrin-Neusiadt: Handwaffen, Handwaffenzubehör,
Fahrräder, deutsche Infanterie-Munition,
Sprengmunition ffir Fußartillerie.
Auch Station Cüstrin-Neustadt, Anschlußgleis Alt.Drewitz
Sämtliche Feldartillerie= Munitionsgegenstände,
Pulver und Leermaterial für Feldartillerie, gereinigte
Feldpatronenhülsen und Kartuschhülsen 98.
Nach Station Cüstrin-Altstadt: Ungereinigte
Feldpatronenhülsen und Kartuschhülsen 98, Feldartillerie.,
Fußartillerie- und Maschinengewehr-Gerät, Oele, Fette,
Altmetalle, Leermaterial für Fußartillerie.
J. A.: gez. Kipping.
* Ausnutzung des Laderaumes.
Restlose Ausnutzung des Laderaumes ist unter den
gegenwärtigen Verkehrsbedingungen zwingende Notwenldigkeit.
Nach einer dem Kriegsamt zugegangenen Mitteilung
aus Fachkreisen wird noch immer dieser elementaren
Grundforderung bei weilem nicht genügend Rechnung getragen.
Alle amtlichen und privaten Versender müssen für
restlose Erfassung des vorhandenen Frachtraumes sorgen
und alle sonstigen Interessen demgegenüber zurücktreten
lassen. Namentlich dürfen unvollständig beladene Stück.
— unter keinen Umständen zur Absendung ge
langen.
* lelegraphische Wagenbestellung.
DBei telegraphischen Wagenbestellungen sind außer Versender
und Empfänger, erforderlicher Wagenzahl, Verfandund
Empfangsstation und Erklärung über erfolgte Einholung
der Dringlichkeitsbescheinigung der Lintenkommandantur
(bgl. Nr. 1, Seite 11) auch genauer Umsang
und Art der Aufträge sowie Lieferungs--=termins
anzugeben.