Full text : Unser Preußen.

Blätter

für

Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Nr.  25.  Samstag,  den  10.  Dez.  1842.

Zur  Anwendung  des  Präjudiziengesetzes  vom
17.  Nov.  1837.

Die  Ungleichförmigkeit  der  Erkenntnisse,  welche
das  Gesetz  verhüten  will,  kann  meistens  nicht  aus
den  Oispositivworten,  sondern  nur  aus  den  Entscheidungsgründen
  wahrgenommen  werden.  Jene
sprechen  die  Entscheidung  des  Rechtsfalles  aus;
aus  den  Motiven  erhellt  die  Entscheidung  der
Rechtsfragen.  Widersprechende  Entscheidungen
derselben  Rechtsfrage  sollen  nicht  mehr  in  den
Motiven  oberstrichterlicher  Urtheile  vorkommen.  Verweisung
  an  das  Plenum  soll  stattfinden,  wenn
über  eine  Rechtsfrage  in  völlig  gleichgearteten
  Fällen  verschiedene  Entscheidung  ergieng;  oder
eine  von  frühern  Entscheidungen  abweichende  jetzt
beschlossen  wurde.  Nun  fragt  sich:  hat  die  Verweisung
  an  das  Plenum  zu  geschehen,  wenn  in
dem  früher  vorgekommenen  Falle,  zur  Motivirung
des  Ausspruchs  über  die  Rechtssache,  außer  der
Eatscheidung  der  Rechtsfrage,  über  welche  jetzt
in  entgegengesetztem  Sinne  beschlossen  wurde,  noch
ein  anderer,  für  sich  zur  Ziehung  desselben  Resultates
  genügender  Grund  angeführt  worden  ist?

.  B.  In  einer  nach  bayerischem  Landrechte  zu
beurtheilenden  Rechtssache  wird  die  Bestimmung