226 Zweiter Zeitraum.
4. Für Hannover hatte Preußen Lauenburg erhalten; dies Land gab es
an Dänemark und erhielt dafür Vorpommern mit der Insel Rügen
(S. 216). So gelangte es endlich nach Jahrhunderten in den Besitz
von ganz Pommern (S. 52 u. 103).
Preußen zerfiel jetzt in zwei große, durch Hannover und Hessen voneinander
getrennte Ländermassen; seine Grenzen, die es gegen Osterreich, Rußland
und Frankreich zu verteidigen hatte, reichten von Memel bis Saarbrücken;
mit Ostfriesland hatte es auch den unmittelbaren Zutritt zur Nordsee
verloren, und sein Gebiet war nicht mehr so groß wie 1805; aber es
hatte nach Abtretung der slavischen Gebiete vor Osterreich den Vorteil einer
fast ganz deutschen Bevölkerung, es stand als Wächter Deutschlands am Rhein
wie an der Weichsel.
Das deutsche Volk wünschte die Herstellung einer Reichsverfassung, welche
Einigkeit und Freiheit im Innern sowie starken Schutz nach außen hätte gewähren
können. Aber der Wiederherstellung des Kaisertums unter dem Hause
Osterreich widersprach Friedrich Wilhelm ganz entschieden, Osterreich und die
Mittelstaaten wollten sich dagegen nicht unter einen Hohenzollernkaiser beugen.
Deshalb nahm man schließlich Metternichs Vorschlag an, obwohl dessen Unzulänglichkeit
schon damals jeder Einsichtige erkannte. Deutschlands 35 Fürsten
und 4 freien Reichsstädte (Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt a. M.)
bildeten als unabhängige, gleichberechtigte Souveräne einen völkerrechtlichen
Staatenbund unter Osterreichs Führung. Dieser Deutsche Bund hatte zum
Zweck die „Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der im Bunde
befindlichen Staaten und Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit
Deutschlands“. Selbständige Kriegsführung und Bündnisse gegen die Interessen
des Bundes waren den Mitgliedern desselben untersagt. In allen
Bundesstaaten sollte Freizügigkeit und Gleichberechtigung der Bekenntnisse
herrschen sowie eine ständische Verfassung eingeführt werden. Das Organ
des Bundes war der Bundestag zu Frankfurt a. M., d. h. eine ständige
Versammlung der Gesandten aller Bundesstaaten. Eine oberste Kriegsleitung,
gemeinsame Vertretung im Auslande, ein Reichsgericht, gleiches Recht, einheitliche
Münzen, Maße und Gewichte, alle diese Bande fehlten dem deutschen
Volke noch immer; aber dennoch fühlte es sich als eine Nation in dem
Bewußtsein der gemeinsam vollbrachten Befreiung und in der Hoffnung, daß
dereiust das deutsche Kaiserreich doch wieder zu neuer Herrlichkeit erstarken
werde.
9. Jriedrich Willzelme III. spätere Regierung:; 1815—1840.
Friedrich Wilhelms schönste Zeit beginnt erst 1815, seitdem er in Frieden
wie ein Vater für sein Volk sorgen konnte, und in diesen Jahren hat er eine
schwere Aufgabe gelöst. Zunächst galt es, die neu erworbenen Gebiete dem
preußischen Staatsverbande einzugliedern und deren Bewohner zu gewinnen.
Die einverleibten sächsischen Unterthanen waren fast ohne Ausnahme gegen
Preußen erbittert, in Vorpommern war besonders der Adel widerwillig; die
katholischen Rheinländer und Westfalen hatten Abneigung gegen die evangelische
Herrschaft, am schwersten jedoch waren die Polen zu gewinnen. Aber die