Full text : Unser Preußen.

226  Zweiter  Zeitraum.

4.  Für  Hannover  hatte  Preußen  Lauenburg  erhalten;  dies  Land  gab  es
an  Dänemark  und  erhielt  dafür  Vorpommern  mit  der  Insel  Rügen
(S.  216).  So  gelangte  es  endlich  nach  Jahrhunderten  in  den  Besitz
von  ganz  Pommern  (S.  52  u.  103).

Preußen  zerfiel  jetzt  in  zwei  große,  durch  Hannover  und  Hessen  voneinander
  getrennte  Ländermassen;  seine  Grenzen,  die  es  gegen  Osterreich,  Rußland
  und  Frankreich  zu  verteidigen  hatte,  reichten  von  Memel  bis  Saarbrücken;
  mit  Ostfriesland  hatte  es  auch  den  unmittelbaren  Zutritt  zur  Nordsee
  verloren,  und  sein  Gebiet  war  nicht  mehr  so  groß  wie  1805;  aber  es
hatte  nach  Abtretung  der  slavischen  Gebiete  vor  Osterreich  den  Vorteil  einer
fast  ganz  deutschen  Bevölkerung,  es  stand  als  Wächter  Deutschlands  am  Rhein
wie  an  der  Weichsel.

Das  deutsche  Volk  wünschte  die  Herstellung  einer  Reichsverfassung,  welche
Einigkeit  und  Freiheit  im  Innern  sowie  starken  Schutz  nach  außen  hätte  gewähren
  können.  Aber  der  Wiederherstellung  des  Kaisertums  unter  dem  Hause
Osterreich  widersprach  Friedrich  Wilhelm  ganz  entschieden,  Osterreich  und  die
Mittelstaaten  wollten  sich  dagegen  nicht  unter  einen  Hohenzollernkaiser  beugen.
Deshalb  nahm  man  schließlich  Metternichs  Vorschlag  an,  obwohl  dessen  Unzulänglichkeit
  schon  damals  jeder  Einsichtige  erkannte.  Deutschlands  35  Fürsten
und  4  freien  Reichsstädte  (Hamburg,  Bremen,  Lübeck  und  Frankfurt  a.  M.)
bildeten  als  unabhängige,  gleichberechtigte  Souveräne  einen  völkerrechtlichen
Staatenbund  unter  Osterreichs  Führung.  Dieser  Deutsche  Bund  hatte  zum
Zweck  die  „Bewahrung  der  Unabhängigkeit  und  Unverletzlichkeit  der  im  Bunde
befindlichen  Staaten  und  Erhaltung  der  inneren  und  äußeren  Sicherheit
Deutschlands“.  Selbständige  Kriegsführung  und  Bündnisse  gegen  die  Interessen
  des  Bundes  waren  den  Mitgliedern  desselben  untersagt.  In  allen
Bundesstaaten  sollte  Freizügigkeit  und  Gleichberechtigung  der  Bekenntnisse
herrschen  sowie  eine  ständische  Verfassung  eingeführt  werden.  Das  Organ
des  Bundes  war  der  Bundestag  zu  Frankfurt  a.  M.,  d.  h.  eine  ständige
Versammlung  der  Gesandten  aller  Bundesstaaten.  Eine  oberste  Kriegsleitung,
gemeinsame  Vertretung  im  Auslande,  ein  Reichsgericht,  gleiches  Recht,  einheitliche
  Münzen,  Maße  und  Gewichte,  alle  diese  Bande  fehlten  dem  deutschen
Volke  noch  immer;  aber  dennoch  fühlte  es  sich  als  eine  Nation  in  dem
Bewußtsein  der  gemeinsam  vollbrachten  Befreiung  und  in  der  Hoffnung,  daß

dereiust  das  deutsche  Kaiserreich  doch  wieder  zu  neuer  Herrlichkeit  erstarken
werde.

9.  Jriedrich  Willzelme  III.  spätere  Regierung:;  1815—1840.

Friedrich  Wilhelms  schönste  Zeit  beginnt  erst  1815,  seitdem  er  in  Frieden
wie  ein  Vater  für  sein  Volk  sorgen  konnte,  und  in  diesen  Jahren  hat  er  eine
schwere  Aufgabe  gelöst.  Zunächst  galt  es,  die  neu  erworbenen  Gebiete  dem
preußischen  Staatsverbande  einzugliedern  und  deren  Bewohner  zu  gewinnen.
Die  einverleibten  sächsischen  Unterthanen  waren  fast  ohne  Ausnahme  gegen
Preußen  erbittert,  in  Vorpommern  war  besonders  der  Adel  widerwillig;  die
katholischen  Rheinländer  und  Westfalen  hatten  Abneigung  gegen  die  evangelische
Herrschaft,  am  schwersten  jedoch  waren  die  Polen  zu  gewinnen.  Aber  die