Metadaten : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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auszurichten,  besonders  wenn  nach  und  nach  die  Familie,
die  sich  von  dem  Gut  nähren  soll,  sehr  gewachsen  ist.  Auch
muß  man  gestehen,  daß  wenn  man  die  boͤheren  Abgaben
vielleicht  nur  von  zwei  Generationen  zusammenzählt,  der
spezidse  Titel  des  unentgeltlichen  Erwerbs  wohl  meist  wirklich
  verschwindet,  und  daß  sich  am  Ende  zeigt,  daß  das
ganze  Gut  in  dieser  Zeit  wohl  doppelt  und  dreifach  bezahlt
worden  ist.  —  Kommt  es  nun  endlich  zur  wirklichen  Fermentation,
  so  geht  dabei  leicht  dem  Staat  das  Ganze  zu
Grunde.  Diese  Befürchtung  fällt  aber  ganz  weg,  wo  bles
Zeitpacht  oder  Selbst-Administration  bei  den  Domänen  des
Staats  stattfindet.

Aus  dem  Gegeneinanderhalten  dieser  verschiedenen  Gründe
mdchte  sich  nun  auch  hier  wieder  das  Resultat  ergeben,  daß
im  Allgemeinen  eine  bestimmte  Enkscheidung  der  Frage:
ob  Erbpacht  oder  Selbsiverwaltung  der  Domänen  besser  sen?
nicht  thunlich  sep,  und  daß  sich  jene  Frage  einzig  nach
Lokalitäten,  nach  dem  Maaße  der  Bevölkerung,  nach
dem  Grade  der  Cultur  der  Bewohner  und  anderen  Umständen
  dieser  Art  entscheiden  lasse.  Nur  pflegt  man  auch  daun,
wenn  man  sich  für  die  Vertheilung  der  Domänen  aussprechen
  zu  müssen  glaubt,  als  Regel  anzusehen,  obschon  auch
diese  nicht  ganz  richtig  ist,  daß  Domänen-Waldungen
und  Jagden  in  Erbpacht  zu  geben,  nie  gut  sey.  Die
befürchteke  Erschöpfung  der  Obiekte,  wenn  sie  in  den  Händen
  von  Privatleuten  sind,  läßt  sich  durch  eine  strenge,  die  Zukunft
  vor  Augen  habende  Aufsicht  des  Staats  verhüten.

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2.  Regalien.

Einc  zweite  Quelle  des  Staats-Einkommens  bilden

die  sogenannten  nutzbaren  Regalien.  Eine  scharfe  Be-