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auszurichten, besonders wenn nach und nach die Familie,
die sich von dem Gut nähren soll, sehr gewachsen ist. Auch
muß man gestehen, daß wenn man die boͤheren Abgaben
vielleicht nur von zwei Generationen zusammenzählt, der
spezidse Titel des unentgeltlichen Erwerbs wohl meist wirklich
verschwindet, und daß sich am Ende zeigt, daß das
ganze Gut in dieser Zeit wohl doppelt und dreifach bezahlt
worden ist. — Kommt es nun endlich zur wirklichen Fermentation,
so geht dabei leicht dem Staat das Ganze zu
Grunde. Diese Befürchtung fällt aber ganz weg, wo bles
Zeitpacht oder Selbst-Administration bei den Domänen des
Staats stattfindet.
Aus dem Gegeneinanderhalten dieser verschiedenen Gründe
mdchte sich nun auch hier wieder das Resultat ergeben, daß
im Allgemeinen eine bestimmte Enkscheidung der Frage:
ob Erbpacht oder Selbsiverwaltung der Domänen besser sen?
nicht thunlich sep, und daß sich jene Frage einzig nach
Lokalitäten, nach dem Maaße der Bevölkerung, nach
dem Grade der Cultur der Bewohner und anderen Umständen
dieser Art entscheiden lasse. Nur pflegt man auch daun,
wenn man sich für die Vertheilung der Domänen aussprechen
zu müssen glaubt, als Regel anzusehen, obschon auch
diese nicht ganz richtig ist, daß Domänen-Waldungen
und Jagden in Erbpacht zu geben, nie gut sey. Die
befürchteke Erschöpfung der Obiekte, wenn sie in den Händen
von Privatleuten sind, läßt sich durch eine strenge, die Zukunft
vor Augen habende Aufsicht des Staats verhüten.
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2. Regalien.
Einc zweite Quelle des Staats-Einkommens bilden
die sogenannten nutzbaren Regalien. Eine scharfe Be-