1. Die Errichtung des Deutschen Reichs durch Kaiser Wilhelm den Großen. 269
Holstein ebenfalls einverstanden, nur verlangte es Bürgschaft dafür, daß im
Norden nicht ein neuer Mittelstaat entstände, der zu schwach wäre „zu
Deutschlands Schutz und Trutz zu Lande und zur See,“ aber stark genug,
im Anschluß etwa an Osterreich Preußen empfindlich zu schaden. Seine
Forderung lautete deshalb: Rendsburg wird Bundesfestung, die Militärmacht
und die Vertretung Schleswig-Holsteins gehen an Preußen über, ebenso
werden ihm der Kieler Hafen und der noch zu erbauende Nordostsee-Kanal
überlassen, die Herzogtümer treten dem Zollverein bei und stellen ihr Post= und
Telegraphenwesen unter preußische Verwaltung. Der Prinz von Augustenburg
lehnte im Vertrauen auf Osterreich diese Forderungen ab, und der deutsche
Bundestag beschloß, der Prinz solle sofort ohne jede Bedingung als Herzog
eingesetzt werden, worauf Preußen diesem sein Erbrecht überhaupt bestritt.
Osterreich begünstigte fortan den „Herzog“ in Kiel ganz offen. König
Wilhelm hätte die Angelegenheit gern auf friedlichem Wege geordnet; es
schwebte zwischen Preußen und Osterreich auch noch der Streit um die
Bundesreform, und Bismarck wünschte, zugleich mit der schleswig-holsteinischen
Frage die deutsche Frage überhaupt zu lösen. Schon als Gesandter am
Deutschen Bunde schrieb er: „Nach der Wiener Politik ist Deutschland zu
eng für uns beide; wir pflügen beide denselben streitigen Acker. Ich will
nur meine Uberzeugung aussprechen, daß wir in nicht zu langer Zeit für
unsere Existenz gegen Osterreich werden fechten müssen, und daß es nicht in
unserer Macht liegt, dem vorzubeugen.“ Die für diesen Kampf erforderlichen
Vorbereitungen waren aber noch nicht beendet; deshalb kam es vorläufig nicht
zum Kriege, sondern König Wilhelm schloß mit dem Kaiser von Osterreich 1865
den Vertrag zu Gastein, der folgendes festsetzte: Osterreich und Preußen
behalten, wie bisher, ihre Rechte an der Gesamtheit beider Herzogtümer,
aber die Verwaltung derselben soll getrennt, nämlich Holstein von Osterreich,
Schleswig von Preußen verwaltet werden. Außerdem trat Osterreich seinen
Anteil an Lauenburg, dessen Landtag sich für den Anschluß an Preußen
erklärt hatte, gegen eine Geldentschädigung (von 5⅝⅜ Millionen Mark) au
Preußen ab, überließ ihm den Kieler Hafen und gestattete den Bau eines
Nordostseekanals. — König Wilhelm belohnte Bismarcks Verdienst um das
Zustandekommen dieses Vertrages mit dem Grafentitel.
Aber dieser Vertrag brachte weder den inneren noch den äußeren
Frieden. Unter Hinweis auf die hauptsächlich infolge der Heeresreform errungenen
Vorteile im Felde bat der König um nachträgliche Genehmigung
der dafür verausgabten Gelder und um Bewilligung der noch erforderlichen;
aber das Abgeordnetenhaus forderte als Gegenleistung die zweijährige Dienstzeit,
und da der König darauf nicht eingehen konnte, lehnte es von neuem
alle Forderungen für die Heeresumgestaltung ab. Auch das Verhältnis zu
Osterreich war nicht besser als früher; „der Friede war nur geflickt und der
Riß im Bau verklebt.“ Während der preußische Statthalter von Manteuffel
in Schleswig keine Umtriebe zu Gunsten des Prinzen von Augustenburg
duldete, gewährte Osterreich ihm und seiner Partei weitgehende Freiheit, und
als Bismarck sich darüber beschwerte, erklärte Osterreich die Beschwerde für
grundlos, und es beganu zu rüsten. Preußens Heer war schlagfertig, aber