Full text : Unser Preußen.

1.  Die  Errichtung  des  Deutschen  Reichs  durch  Kaiser  Wilhelm  den  Großen.  269

Holstein  ebenfalls  einverstanden,  nur  verlangte  es  Bürgschaft  dafür,  daß  im
Norden  nicht  ein  neuer  Mittelstaat  entstände,  der  zu  schwach  wäre  „zu
Deutschlands  Schutz  und  Trutz  zu  Lande  und  zur  See,“  aber  stark  genug,
im  Anschluß  etwa  an  Osterreich  Preußen  empfindlich  zu  schaden.  Seine
Forderung  lautete  deshalb:  Rendsburg  wird  Bundesfestung,  die  Militärmacht
und  die  Vertretung  Schleswig-Holsteins  gehen  an  Preußen  über,  ebenso
werden  ihm  der  Kieler  Hafen  und  der  noch  zu  erbauende  Nordostsee-Kanal
überlassen,  die  Herzogtümer  treten  dem  Zollverein  bei  und  stellen  ihr  Post=  und
Telegraphenwesen  unter  preußische  Verwaltung.  Der  Prinz  von  Augustenburg
lehnte  im  Vertrauen  auf  Osterreich  diese  Forderungen  ab,  und  der  deutsche
Bundestag  beschloß,  der  Prinz  solle  sofort  ohne  jede  Bedingung  als  Herzog
eingesetzt  werden,  worauf  Preußen  diesem  sein  Erbrecht  überhaupt  bestritt.

Osterreich  begünstigte  fortan  den  „Herzog“  in  Kiel  ganz  offen.  König
Wilhelm  hätte  die  Angelegenheit  gern  auf  friedlichem  Wege  geordnet;  es
schwebte  zwischen  Preußen  und  Osterreich  auch  noch  der  Streit  um  die
Bundesreform,  und  Bismarck  wünschte,  zugleich  mit  der  schleswig-holsteinischen
Frage  die  deutsche  Frage  überhaupt  zu  lösen.  Schon  als  Gesandter  am
Deutschen  Bunde  schrieb  er:  „Nach  der  Wiener  Politik  ist  Deutschland  zu
eng  für  uns  beide;  wir  pflügen  beide  denselben  streitigen  Acker.  Ich  will
nur  meine  Uberzeugung  aussprechen,  daß  wir  in  nicht  zu  langer  Zeit  für
unsere  Existenz  gegen  Osterreich  werden  fechten  müssen,  und  daß  es  nicht  in
unserer  Macht  liegt,  dem  vorzubeugen.“  Die  für  diesen  Kampf  erforderlichen
Vorbereitungen  waren  aber  noch  nicht  beendet;  deshalb  kam  es  vorläufig  nicht
zum  Kriege,  sondern  König  Wilhelm  schloß  mit  dem  Kaiser  von  Osterreich  1865
den  Vertrag  zu  Gastein,  der  folgendes  festsetzte:  Osterreich  und  Preußen
behalten,  wie  bisher,  ihre  Rechte  an  der  Gesamtheit  beider  Herzogtümer,
aber  die  Verwaltung  derselben  soll  getrennt,  nämlich  Holstein  von  Osterreich,
Schleswig  von  Preußen  verwaltet  werden.  Außerdem  trat  Osterreich  seinen
Anteil  an  Lauenburg,  dessen  Landtag  sich  für  den  Anschluß  an  Preußen
erklärt  hatte,  gegen  eine  Geldentschädigung  (von  5⅝⅜  Millionen  Mark)  au
Preußen  ab,  überließ  ihm  den  Kieler  Hafen  und  gestattete  den  Bau  eines
Nordostseekanals.  —  König  Wilhelm  belohnte  Bismarcks  Verdienst  um  das
Zustandekommen  dieses  Vertrages  mit  dem  Grafentitel.

Aber  dieser  Vertrag  brachte  weder  den  inneren  noch  den  äußeren
Frieden.  Unter  Hinweis  auf  die  hauptsächlich  infolge  der  Heeresreform  errungenen
  Vorteile  im  Felde  bat  der  König  um  nachträgliche  Genehmigung
der  dafür  verausgabten  Gelder  und  um  Bewilligung  der  noch  erforderlichen;
aber  das  Abgeordnetenhaus  forderte  als  Gegenleistung  die  zweijährige  Dienstzeit,
  und  da  der  König  darauf  nicht  eingehen  konnte,  lehnte  es  von  neuem
alle  Forderungen  für  die  Heeresumgestaltung  ab.  Auch  das  Verhältnis  zu
Osterreich  war  nicht  besser  als  früher;  „der  Friede  war  nur  geflickt  und  der
Riß  im  Bau  verklebt.“  Während  der  preußische  Statthalter  von  Manteuffel
in  Schleswig  keine  Umtriebe  zu  Gunsten  des  Prinzen  von  Augustenburg
duldete,  gewährte  Osterreich  ihm  und  seiner  Partei  weitgehende  Freiheit,  und
als  Bismarck  sich  darüber  beschwerte,  erklärte  Osterreich  die  Beschwerde  für
grundlos,  und  es  beganu  zu  rüsten.  Preußens  Heer  war  schlagfertig,  aber