Metadata : Unser Preußen.

28  Erster  Zeitraum.

wy  dy,  so  hangen  wy  dy!“  Aber  der  Kurfürst  sandte  bewaffnete  Reiter
durchs  Land,  ließ  überall  das  Raubgesindel  aufgreifen  und  siebzig  derselben,
darunter  vierzig  vom  Adel,  hinrichten.  Auch  veranlaßte  er  die  Städter  und
Bauern,  durch  Landreiter  die  Straßen  bewachen  zu  lassen.  Als  sich  der  Adel
mit  Klagen  an  des  Kurfürsten  Oheim  in  Ansbach  wandte  und  dieser  seinem
Neffen  darüber  Vorstellungen  machte,  daß  er  adliges  Blut  vergossen  habe,
erwiderte  Joachim:  „Ich  habe  kein  adliges  Blut  vergossen,  sondern  nur
einige  Schelme  und  Mörder  nach  Verdienst  gestraft.  Wären  diese  recht—
schaffene  Edelleute  gewesen,  sie  hätten  so  etwas  nicht  gethan.“  Bald  darauf
wurde  ein  mecklenburgischer  Raubritter  auf  brandenburgischem  Gebiet  ge—
fangen  und  bot  hohes  Lösegeld;  der  Kurfürst  aber  antwortete:  „Es  geziemt
sich  nicht,  daß  ein  Fürst  die  Gerechtigkeit  feil  habe.“  Er  schützte  am  eifrigsten
den  Bürgerstand;  soll  er  doch  einst  gesagt  haben:  „Der  Adel  ist  der  Kopf
des  Staatskörpers,  der  Bürgerstand  das  Herz,  die  Bauern  sind  die  Füße."
Aber  auch  die  Bürger  durften  ihre  Rechte  nicht  überschreiten.  Als  die  Frankfurter
  einen  Raubritter  fingen  und  auf  eigene  Hand  hinrichten  ließen,  bestrafte
  sie  der  Kurfürst  durch  Entziehung  der  Gerichtsbarkeit.  Um  Bürgern
und  Bauern  jeden  Vorwand  zur  Selbsthilfe  zu  nehmen,  that  der  Kurfürst
einen  weiteren  wichtigen  Schritt  in  der  Verbesserung  der  Rechtspflege  durch
Errichtung  des  Kammergerichts,  das  auch  über  Grafen,  Ritter,  fürstliche
Räte,  über  alle,  welche  bisher  keinem  Gerichte  unterworfen  waren,  richten
und  zugleich  die  letzte  Entscheidung  in  den  Urteilen  der  übrigen  Gerichte
treffen  sollte.  Es  bestand  aus  zwölf  Rechtsgelehrten,  von  denen  vier  von  dem
Kurfürsten,  acht  von  den  Ständen  ernannt  wurden,  und  trat  jährlich  dreimal
in  Berlin,  einmal  in  Tangermünde  zusammen.  Der  Kurfürst  verlangte  ausdrücklich,
  daß  den  armen  Leuten  unentgeltlich  Recht  gesprochen  werden  solle.
Infolge  dieser  einheitlichen  Gerichtsverfassung  bildete  sich  auch  ein  einheitliches
Recht  aus;  an  die  Stelle  des  Sachsenspiegels  (S.  10)  trat  —  wie  auch  im
übrigen  Deutschland  —  das  römische  Recht.  Um  Recht  und  Ordnung  im
städtischen  Verkehr  und  diesen  selber  zu  fördern,  erließ  der  Kurfürst  eine
Städteordnung,  durch  welche  gleiche  Maße  und  Gewichte  für  das  ganze
Land  eingeführt  und  die  städtischen  Obrigkeiten  beanftragt  wurden,  streng
darüber  zu  wachen,  daß  Schlächter  und  Bäcker  gute  und  vollwichtige  Ware
lieferten.  „Als  gemeiner  Landesfürst  der  Armen  und  der  Reichen“  nahm
er  sich  der  Bauern  an,  indem  er  überall  den  Versuchen  der  Gutsherren,
die  freien  Bauern  zu  Hörigen  herabzudrücken  oder  sie  auszubenten,  entschieden
entgegentrat.

Nicht  minder  wichtig  für  die  Hebung  des  Landes  war  die  Gründung
der  Universität  zu  Frankfurt,  die  Joachim  ebenso  sehr  aus  eigener  Neigung
zu  den  Wissenschaften,  als  um  das  Andenken  seines  Vaters  zu  ehren,  vollendete
und  1506  feierlich  einweihte.  Um  diese  neuen  Einrichtungen  unterhalten  und
seinen  glänzenden  Hofhalt  führen  zu  können,  bedurfte  er  weit  größerer  Einnahmen,
  als  sein  Vater  gehabt  hatte.  Die  Städte  wagten  ihm  gegenüber
keinen  Widerspruch  mehr,  so  daß  die  einträgliche  Bierziese  wie  auch  der
Hufenschoß  (Grundsteuer)  eine  stehende  Abgabe  wurden.  Trotz  der  in  der
Mark  aufgerichteten  „Leuchte  der  Wissenschaft“  stand  der  Aberglaube  dort  noch