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ger Instanz unter Vergleichung der Kosten
bestätigt.
. Den 3. December wurde in der Ationssache
von dem Gerichtshofe zu Tübingen
zwischen der Ehefrau des Rabenwirths
Ludwig Wörner, von Alpirsbach, Anne
73
Marie, geb. Seeger, Bebl., Antin,
Wieder-Antin, und dem Kaufmann Johann
Friedrich Finkh zu Schiltach, Großherzogl.
Badischen Bezirks-Amtes Wolfach,
Kl., Aten, Wieder-Aten, die Gültigkeit
einer Correal-Verschreibung betreffend,
das Erkenntniß voriger Instanz
unter Vergleichung der Kosten theils bestätigt,
theils abgedndert.
4 In der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Ellwangen zwischen Friedrich
Blumenstok, von Englertshausen, Kl.,
Anten, Wieder-Anten, und Friedrich
Bek, von Onolzheim, Bekl., Aten,
Wieder-Aten, Wieder-Einsehung in den
vorigen Stand und verschiedene Forderungen
betreffend, wurde durch Erkenntniß
vom 18. Okteber, publ. den
2:. November, die eingewandte Berufung
für verlassen erklárt. (d. 3. Dec,)
Eben so wurde erkannt:
. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Ellwangen zwischen Frledrich
Blumenstok, von Englertshausen, Kl.,
Anten, Wieder-Anten, und Friedrich
Bek, von Onolzheim, Bekl., Aten,
Wieder-Aten, Eigenthum eines Korbhauses
betreffend, vermöge Beschlusses
vom 13. Oktober, publ. den 32. November.
(d. 5. Dec.)
5. In der Ationssache von dem Gerichts-*Pb
7.
hofe zu Tübingen zwischen Jakob Sauer,
von Rümlensdorf, Kl., Aren, nun Anten,
und Friedrich Walter von da, Vekl.,
Anten, nun Aten, Klage auf Aufhebung
eines Vertrags über ein Wässerungs-Recht
betreffend, wurde durch Erkenntniß
vom 5., insin, den 18. November,
die eingewandte Berufung unter Verurtheilung
des Anten in die Kosten für
vberlassen erklárt. (d. 5. Dec.)
Den 8. December wurden in der Nichtigkeitsklag=
und Ationssache von dem
Ober-Tribunal zwischen Sr. Königl. Hobeit
dem Prinzen Paul von Wäürttemberg,
Bekl., Anten, und der gewesenen
Ober = Hofmeisterin von Jasmund
zu Stargard, Kl., Atin, eine
Pension betreffend, die angebrachten
Nichtigkeiten als ungegründet — die
Ation aber theils wegen Versäumung
der geseßlich bestimmten Nothfrist, theils
als an sich unstatthaft, unter Verurtheilung
des Herrn Anten in die Kosten, verworfen.
Den 10. December wurde in der Ations-